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Römer - Kapitel 13

Verhalten gegenüber der Obrigkeit

1 Jede Seele unterwerfe sich den obrigkeitlichen Gewalten; denn es ist keine Obrigkeit, außer von Gott, und diese, welche sind, sind von Gott verordnet. (Sprüche 8.15) (Johannes 19.11) (Titus 3.1) 2 Wer sich daher der Obrigkeit widersetzt, widersteht der Anordnung Gottes; die aber widerstehen, werden ein Urteil über sich bringen. 3 Denn die Regenten sind nicht ein Schrecken für das gute Werk, sondern für das böse. Willst du dich aber vor der Obrigkeit nicht fürchten? So übe das Gute, und du wirst Lob von ihr haben; (1. Petrus 2.13-14) 4 denn sie ist Gottes Dienerin, dir zum Guten. Wenn du aber das Böse übst, so fürchte dich, denn sie trägt das Schwert nicht umsonst; denn sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin zur Strafe für den, der Böses tut. (2. Chronik 19.6-7) 5 Darum ist es notwendig, untertan zu sein, nicht allein der Strafe wegen, sondern auch des Gewissens wegen. 6 Denn dieserhalb entrichtet ihr auch Steuern; denn sie sind Gottes Beamte, die eben hierzu fortwährend beschäftigt sind. 7 Gebet allen, was ihnen gebührt: die Steuer, dem die Steuer, den Zoll, dem der Zoll, die Furcht, dem die Furcht, die Ehre, dem die Ehre gebührt. (Matthäus 22.21)

Die Liebe als Erfüllung des Gesetzes

8 Seid niemand irgend etwas schuldig, als nur einander zu lieben; denn wer den anderen liebt, hat das Gesetz erfüllt. (Galater 5.14) (1. Timotheus 1.5) 9 Denn das: "Du sollst nicht ehebrechen, du sollst nicht töten, du sollst nicht stehlen, laß dich nicht gelüsten", und wenn es ein anderes Gebot gibt, ist in diesem Worte zusammengefaßt: "Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst". 10 Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses. So ist nun die Liebe die Summe des Gesetzes. (Matthäus 22.40) (1. Korinther 13.4)

Wandel in der Erwartung des Heils

11 Und dieses noch, da wir die Zeit erkennen, daß die Stunde schon da ist, daß wir aus dem Schlaf aufwachen sollen; denn jetzt ist unsere Errettung näher, als da wir geglaubt haben: (Epheser 5.14) (1. Thessalonicher 5.6-8) 12 Die Nacht ist weit vorgerückt, und der Tag ist nahe. Laßt uns nun die Werke der Finsternis ablegen und die Waffen des Lichts anziehen. (Epheser 5.11) (1. Johannes 2.8) 13 Laßt uns anständig wandeln wie am Tage; nicht in Schwelgereien und Trinkgelagen, nicht in Unzucht und Ausschweifungen, nicht in Streit und Neid; (Lukas 21.34) (Epheser 5.18) 14 sondern ziehet den Herrn Jesus Christus an, und treibet nicht Vorsorge für das Fleisch zur Erfüllung seiner Lüste. (1. Korinther 9.27) (Galater 3.27) (Kolosser 2.23)

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4. Mose - Kapitel 36

Erbtöchter sollen nicht außerhalb ihres Stammes heiraten

1 Und die Familienhäupter des Geschlechts der Kinder Gileads, des Sohnes Machirs, der ein Sohn Manasses war, vom Geschlecht der Kinder Joseph, traten herzu und redeten vor Mose und vor den Fürsten, den Familienhäuptern der Kinder Israel, und sprachen: 2 der HERR hat meinem Herrn geboten, daß ihr den Kindern Israel das Land zum Erbteil durch das Los zuteilen sollt. Und mein Herr hat von dem HERRN ein Gebot empfangen, daß man das Erbteil Zelophchads, unsres Bruders, seinen Töchtern geben soll. (4. Mose 26.55) (4. Mose 27.6-7) 3 Wenn sie nun einen von den Söhnen der Stämme der Kinder Israel heiraten, so wird ihr Erbteil von dem Erbteil unsrer Väter abgezogen, und was sie haben, wird dem Erbteil des Stammes beigefügt, zu welchem sie kommen; so wird dann das Los unsres Erbteils verringert. 4 Wenn dann das Jubeljahr der Kinder Israel kommt, so wird ihr Erbteil dem Erbteil des Stammes beigefügt, darin sie sind; so wird dann von dem Erbteil des Stammes unsrer Väter ihr Erbteil abgezogen. (3. Mose 25.10-13) 5 Mose gebot den Kindern Israel nach dem Befehl des HERRN und sprach: Der Stamm der Kinder Joseph hat recht geredet. 6 Das ist's, was der HERR den Töchtern Zelophchads gebietet, und spricht: Laßt sie sich verheiraten unter dem Geschlecht ihres väterlichen Stammes, 7 damit nicht die Erbteile der Kinder Israel von einem Stamme an einen andern übergehen; sondern ein jeder unter den Kindern Israel soll bei dem Erbe des Stammes seiner Väter bleiben. 8 Und alle Töchter, die unter den Stämmen der Kinder Israel ein Erbteil besitzen, sollen sich mit einem Manne aus dem Geschlechte des Stammes ihres Vaters verheiraten, daß ein jeder unter den Kindern Israel seines Vaters Erbteil behalte 9 und nicht ein Erbteil von einem Stamme dem andern zugewendet werde, sondern ein jeder unter den Stämmen der Kinder Israel bei seinem Erbteil bleibe. 10 Wie der HERR Mose geboten hatte, also taten die Töchter Zelophchads. 11 Diese Töchter Zelophchads, Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noah, verheirateten sich mit ihren Vettern. (4. Mose 26.33) 12 Sie verheirateten sich unter den Geschlechtern der Kinder Manasses, des Sohnes Josephs; und ihr Erbteil blieb bei dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters. 13 Das sind die Gebote und Rechte, die der HERR durch Mose den Kindern Israel gebot auf der Ebene der Moabiter am Jordan, Jericho gegenüber.