zurückEinzelansichtvor

Römer - Kapitel 12

Den verschiedenen Gnadengaben entsprechender Gottesdienst

1 Ich ermahne euch nun, Brüder, durch die Erbarmungen Gottes, eure Leiber darzustellen als ein lebendiges, heiliges, Gott wohlgefälliges Schlachtopfer, welches euer vernünftiger Dienst ist. (Römer 6.13) 2 Und seid nicht gleichförmig dieser Welt, sondern werdet verwandelt durch die Erneuerung [eures] Sinnes, daß ihr prüfen möget, was der gute und wohlgefällige und vollkommene Wille Gottes ist. (Epheser 4.23) (Epheser 5.10) (Epheser 5.17) 3 Denn ich sage durch die Gnade, die mir gegeben worden, jedem, der unter euch ist, nicht höher von sich zu denken, als zu denken sich gebührt, sondern so zu denken, daß er besonnen sei, wie Gott einem jeden das Maß des Glaubens zugeteilt hat. (Matthäus 20.26) (1. Korinther 4.6) (1. Korinther 12.11) (Epheser 4.7) 4 Denn gleichwie wir in einem Leibe viele Glieder haben, aber die Glieder nicht alle dieselbe Verrichtung haben, (1. Korinther 12.12) 5 also sind wir, die Vielen, ein Leib in Christo, einzeln aber Glieder voneinander. (1. Korinther 12.27) (Epheser 4.4) (Epheser 4.25) 6 Da wir aber verschiedene Gnadengaben haben, nach der uns verliehenen Gnade: es sei Weissagung, so laßt uns weissagen nach dem Maße des Glaubens; (1. Korinther 4.7) (1. Korinther 12.4) 7 es sei Dienst, so laßt uns bleiben im Dienst; es sei, der da lehrt, in der Lehre; (1. Petrus 4.10-11) 8 es sei, der da ermahnt, in der Ermahnung; der da mitteilt, in Einfalt; der da vorsteht, mit Fleiß; der da Barmherzigkeit übt, mit Freudigkeit. (Matthäus 6.3) (2. Korinther 8.2) (2. Korinther 9.7)

Wandel nach dem Grundsatz der Liebe

9 Die Liebe sei ungeheuchelt. Verabscheuet das Böse, haltet fest am Guten. (Amos 5.15) (1. Timotheus 1.5) 10 In der Bruderliebe seid herzlich gegeneinander, in Ehrerbietung einer dem anderen vorangehend; (Johannes 13.4) (Philipper 2.3) 11 im Fleiße nicht säumig, inbrünstig im Geist; dem Herrn dienend. (Apostelgeschichte 18.25) (Kolosser 3.23) (Offenbarung 3.15) 12 In Hoffnung freuet euch; in Trübsal harret aus; im Gebet haltet an; (Lukas 18.1) (Kolosser 4.2) (1. Thessalonicher 5.17) 13 an den Bedürfnissen der Heiligen nehmet teil; nach Gastfreundschaft trachtet. (Hebräer 13.2) (3. Johannes 1.5-8) 14 Segnet, die euch verfolgen; segnet, und fluchet nicht. (Matthäus 5.44) (Apostelgeschichte 7.59) (1. Korinther 4.12) 15 Freuet euch mit den sich Freuenden, weinet mit den Weinenden. (Psalm 35.13-14) (2. Korinther 11.29) 16 Seid gleichgesinnt gegeneinander; sinnet nicht auf hohe Dinge, sondern haltet euch zu den niedrigen; seid nicht klug bei euch selbst. (Römer 15.5) (Philipper 2.2) 17 Vergeltet niemand Böses mit Bösem; seid vorsorglich für das, was ehrbar ist vor allen Menschen. (Jesaja 5.21) (Sprüche 20.22) (2. Korinther 8.21) (1. Thessalonicher 5.15) 18 Wenn möglich, so viel an euch ist, lebet mit allen Menschen in Frieden. (Markus 9.50) (Hebräer 12.14) 19 Rächet nicht euch selbst, Geliebte, sondern gebet Raum dem Zorn; denn es steht geschrieben: "Mein ist die Rache; ich will vergelten, spricht der Herr". (3. Mose 19.18) (Matthäus 5.38) 20 "Wenn nun deinen Feind hungert, so speise ihn; wenn ihn dürstet, so tränke ihn; denn wenn du dieses tust, wirst du feurige Kohlen auf sein Haupt sammeln." (2. Könige 6.22) 21 Laß dich nicht von dem Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit dem Guten.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)