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Psalm - Kapitel 97

1 Jehova regiert. Es frohlocke die Erde, mögen sich freuen die vielen Inseln! (Psalm 93.1) 2 Gewölk und Dunkel sind um ihn her; Gerechtigkeit und Gericht sind seines Thrones Grundfeste. (Psalm 89.15) 3 Feuer geht vor ihm her und entzündet seine Feinde ringsum. (Habakuk 3.3-6) 4 Seine Blitze erleuchteten den Erdkreis: die Erde sah es und bebte. 5 Die Berge zerschmolzen wie Wachs, vor Jehova, vor dem Herrn der ganzen Erde. 6 Die Himmel verkündeten seine Gerechtigkeit, und alle Völker sahen seine Herrlichkeit. (Psalm 19.2) 7 Mögen beschämt werden alle Diener der Bilder, die der Nichtigkeiten sich rühmen; fallet vor ihm nieder, ihr Götter alle! (Hebräer 1.6) 8 Zion hörte es und freute sich, und es frohlockten die Töchter Judas, wegen deiner Gerichte, Jehova. (Philipper 4.4-5) 9 Denn du, Jehova, bist der Höchste über die ganze Erde; du bist sehr erhaben über alle Götter. (Psalm 96.4) 10 Die ihr Jehova liebet, hasset das Böse! Er bewahrt die Seelen seiner Frommen; aus der Hand der Gesetzlosen errettet er sie. (Amos 1.5) (Amos 5.14) 11 Licht ist gesät dem Gerechten, und Freude den von Herzen Aufrichtigen. (Psalm 112.4) 12 Freuet euch, ihr Gerechten, in Jehova, und preiset sein heiliges Gedächtnis!

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)