zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 96

1 Singet Jehova ein neues Lied, singet Jehova, ganze Erde! (Psalm 33.3) 2 Singet Jehova, preiset seinen Namen, verkündet von Tag zu Tag seine Rettung! 3 Erzählet unter den Nationen seine Herrlichkeit, unter allen Völkern seine Wundertaten! 4 Denn groß ist Jehova und sehr zu loben, furchtbar ist er über alle Götter. 5 Denn alle Götter der Völker sind Nichtigkeiten, aber Jehova hat die Himmel gemacht. 6 Majestät und Pracht sind vor seinem Angesicht, Stärke und Herrlichkeit in seinem Heiligtum. 7 Gebet Jehova, ihr Völkerstämme, gebet Jehova Herrlichkeit und Stärke! 8 Gebet Jehova die Herrlichkeit seines Namens; bringet eine Opfergabe und kommet in seine Vorhöfe! (Psalm 72.10) 9 Betet Jehova an in heiliger Pracht! Erzittert vor ihm, ganze Erde! 10 Saget unter den Nationen: Jehova regiert! auch steht der Erdkreis fest, er wird nicht wanken. Er wird die Völker richten in Geradheit. (Psalm 93.1) 11 Es freue sich der Himmel, und es frohlocke die Erde! es brause das Meer und seine Fülle! (Psalm 98.7-9) (Jesaja 49.13) 12 Es frohlocke das Gefilde und alles, was darauf ist! Dann werden jubeln alle Bäume des Waldes - 13 Vor Jehova; denn er kommt, denn er kommt, die Erde zu richten: er wird den Erdkreis richten in Gerechtigkeit, und die Völker in seiner Treue. (Apostelgeschichte 17.31)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)