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Psalm - Kapitel 95

1 Kommet, lasset uns Jehova zujubeln, lasset uns zujauchzen dem Felsen unseres Heils! 2 Lasset uns ihm entgegengehen mit Lob, lasset uns mit Psalmen ihm zujauchzen! 3 Denn ein großer Gott ist Jehova, und ein großer König über alle Götter; (Psalm 96.4) 4 In dessen Hand die Tiefen der Erde, und dessen die Höhen der Berge sind; 5 Dessen das Meer ist, er hat es ja gemacht; und das Trockene, seine Hände haben es gebildet. 6 Kommet, lasset uns anbeten und uns niederbeugen, lasset uns niederknien vor Jehova, der uns gemacht hat! 7 Denn er ist unser Gott, und wir sind das Volk seiner Weide und die Herde seiner Hand. - Heute, wenn ihr seine Stimme höret, (Psalm 100.3) (Johannes 20.27-28) (Hebräer 3.7) (Hebräer 4.7) 8 Verhärtet euer Herz nicht, wie zu Meriba, wie am Tage von Massa in der Wüste; 9 Als eure Väter mich versuchten, mich prüften, und sie sahen doch mein Werk! (2. Mose 17.2) (2. Mose 17.7) 10 Vierzig Jahre hatte ich Ekel an dem Geschlecht, und ich sprach: Ein Volk irrenden Herzens sind sie. Aber sie haben meine Wege nicht erkannt; 11 So daß ich schwur in meinem Zorn: Wenn sie in meine Ruhe eingehen werden! (4. Mose 14.22-23)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)