1Wer im Schirm des Höchsten sitzt, wird bleiben im Schatten des Allmächtigen.2Ich sage von Jehova: Meine Zuflucht und meine Burg; mein Gott, auf ihn will ich vertrauen.(Psalm 18.3)3Denn er wird dich erretten von der Schlinge des Vogelstellers, von der verderblichen Pest.(Psalm 124.7)4Mit seinen Fittichen wird er dich decken, und du wirst Zuflucht finden unter seinen Flügeln; Schild und Tartsche ist seine Wahrheit.5Du wirst dich nicht fürchten vor dem Schrecken der Nacht, vor dem Pfeile, der bei Tage fliegt,6Vor der Pest, die im Finstern wandelt, vor der Seuche, die am Mittag verwüstet.7Tausend werden fallen an deiner Seite, und zehntausend an deiner Rechten - dich wird es nicht erreichen.8Nur schauen wirst du es mit deinen Augen, und wirst sehen die Vergeltung der Gesetzlosen.9Weil du Jehova, meine Zuflucht, den Höchsten, gesetzt hast zu deiner Wohnung,10So wird dir kein Unglück widerfahren, und keine Plage deinem Zelte nahen;11Denn er wird seinen Engeln über dir befehlen, dich zu bewahren auf allen deinen Wegen.(Matthäus 4.6)12Auf den Händen werden sie dich tragen, damit du deinen Fuß nicht an einen Stein stoßest.13Auf Löwen und Ottern wirst du treten, junge Löwen und Schlangen wirst du niedertreten.(Lukas 10.19)14Weil er Wonne an mir hat, will ich ihn erretten; ich will ihn in Sicherheit setzen, weil er meinen Namen kennt.15Er wird mich anrufen, und ich werde ihm antworten, ich werde bei ihm sein in der Bedrängnis; ich werde ihn befreien und ihn verherrlichen.16Ich werde ihn sättigen mit Länge des Lebens und ihn schauen lassen meine Rettung.
1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich:2Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein.(3. Mose 15.19)3Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.(1. Mose 17.11-12)(Lukas 2.21)(Johannes 7.22)4Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.5Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.6Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen;(3. Mose 5.7)7der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.8Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde.(Lukas 2.24)