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Psalm - Kapitel 89

1 Die Gütigkeiten Jehovas will ich besingen ewiglich, von Geschlecht zu Geschlecht mit meinem Munde kundmachen deine Treue. 2 Denn ich sagte: Auf ewig wird die Güte gebaut werden; die Himmel, in ihnen wirst du feststellen deine Treue. 3 Einen Bund habe ich mit meinem Auserwählten gemacht, habe David, meinem Knechte, geschworen: 4 "Bis in Ewigkeit will ich feststellen deinen Samen, und auf alle Geschlechter hin bauen deinen Thron." (Sela.) (Psalm 132.11) (Jesaja 55.3) (Apostelgeschichte 2.30) 5 Und die Himmel werden deine Wunder preisen, Jehova, und deine Treue in der Versammlung der Heiligen. 6 Denn wer in den Wolken ist mit Jehova zu vergleichen? Wer ist Jehova gleich unter den Söhnen der Starken? 7 Er ist ein Gott, gar erschrecklich in der Versammlung der Heiligen, und furchtbar über alle, die rings um ihn her sind. (Hiob 1.6) 8 Jehova, Gott der Heerscharen, wer ist mächtig wie du, o Jah? Und deine Treue ist rings um dich her. 9 Du beherrschest des Meeres Toben; erheben sich seine Wogen - du stillest sie. (Psalm 115.3) 10 Du hast Rahab zertreten wie einen Erschlagenen; mit deinem starken Arme hast du deine Feinde zerstreut. (Psalm 65.8) (Matthäus 8.26) 11 Dein sind die Himmel und dein die Erde; der Erdkreis und seine Fülle, du hast sie gegründet. (Psalm 87.4) 12 Norden und Süden, du hast sie erschaffen; Tabor und Hermon jubeln in deinem Namen. (Psalm 24.1) 13 Du hast einen gewaltigen Arm, stark ist deine Hand, hoch deine Rechte. 14 Gerechtigkeit und Gericht sind deines Thrones Grundfeste; Güte und Wahrheit gehen vor deinem Angesicht her. 15 Glückselig das Volk, das den Jubelschall kennt! Jehova, im Lichte deines Angesichts wandeln sie. (Psalm 97.2) 16 In deinem Namen frohlocken sie den ganzen Tag, und durch deine Gerechtigkeit werden sie erhöht. 17 Denn die Zierde ihrer Stärke bist du; und durch deine Gunst wird erhöht werden unser Horn. 18 Denn Jehova ist unser Schild, und der Heilige Israels unser König. 19 Dazumal redetest du im Gesicht von deinem Frommen und sagtest: Hilfe habe ich auf einen Mächtigen gelegt, ich habe einen Auserwählten erhöht aus dem Volke. 20 Ich habe David gefunden, meinen Knecht - mit meinem heiligen Öle habe ich ihn gesalbt - (1. Samuel 13.14) (Psalm 89.4) 21 Mit welchem fest bleiben soll meine Hand, und mein Arm soll ihn stärken. (1. Samuel 16.18) 22 Nicht soll ihn drängen der Feind, und der Sohn der Ungerechtigkeit ihn nicht bedrücken; 23 Und ich will seine Bedränger vor ihm zerschmettern, und seine Hasser will ich schlagen. 24 Und meine Treue und meine Güte werden mit ihm sein, und durch meinen Namen wird sein Horn erhöht werden. 25 Und ich will seine Hand an das Meer legen, und seine Rechte an die Ströme. (1. Samuel 2.10) (Psalm 132.17) 26 Er wird mir zurufen: Mein Vater bist du, mein Gott, und der Fels meiner Rettung! (Psalm 72.8) 27 So will auch ich ihn zum Erstgeborenen machen, zum Höchsten der Könige der Erde. (2. Samuel 7.14) 28 Ewig will ich ihm meine Güte bewahren, und mein Bund soll ihm fest bleiben. 29 Und ich will seinen Samen einsetzen für immer, und seinen Thron wie die Tage der Himmel. (Jesaja 54.10) 30 Wenn seine Söhne mein Gesetz verlassen und nicht wandeln in meinen Rechten, 31 Wenn sie meine Satzungen entweihen und meine Gebote nicht halten, 32 So werde ich mit der Rute heimsuchen ihre Übertretung, und mit Schlägen ihre Ungerechtigkeit. 33 Aber meine Güte werde ich nicht von ihm weichen lassen, und nicht verleugnen meine Treue. 34 Nicht werde ich entweihen meinen Bund, und nicht ändern, was hervorgegangen ist aus meinen Lippen. 35 Einmal habe ich geschworen bei meiner Heiligkeit: Wenn ich dem David lüge! 36 Sein Same wird ewig sein, und sein Thron wie die Sonne vor mir; 37 Ewiglich wird er feststehen wie der Mond; und der Zeuge in den Wolken ist treu. (Sela.) (Psalm 72.17) 38 Du aber hast verworfen und verstoßen, bist sehr zornig gewesen gegen deinen Gesalbten; (1. Mose 9.13) 39 Du hast verworfen den Bund deines Knechtes, hast zu Boden entweiht seine Krone; (Psalm 44.10) (Psalm 74.1) (Psalm 79.1) 40 Du hast niedergerissen alle seine Mauern, hast seine Festen in Trümmer gelegt. 41 Es haben ihn beraubt alle, die des Weges vorübergehen; er ist zum Hohn geworden seinen Nachbarn. 42 Du hast erhöht die Rechte seiner Bedränger, hast erfreut alle seine Feinde; (Psalm 80.13) 43 Auch hast du zurückgewandt die Schärfe seines Schwertes, und hast ihn nicht bestehen lassen im Kampfe; 44 Du hast aufhören lassen seinen Glanz und zur Erde gestürzt seinen Thron; 45 Du hast verkürzt die Tage seiner Jugend, mit Schmach hast du ihn bedeckt. (Sela.) 46 Bis wann, Jehova, willst du dich immerfort verbergen, soll wie Feuer brennen dein Grimm? 47 Gedenke, was meine Lebensdauer ist, zu welcher Nichtigkeit du alle Menschenkinder erschaffen hast! (Psalm 85.6) 48 Welcher Mann lebt und wird den Tod nicht sehen, wird seine Seele befreien von der Gewalt des Scheols? (Sela.) (Psalm 90.9-10) 49 Wo sind, o Herr, deine früheren Gütigkeiten, die du David zugeschworen hast in deiner Treue? 50 Gedenke, Herr, des Hohnes deiner Knechte, daß ich in meinem Busen trage den Hohn all der vielen Völker, (Psalm 85.2) 51 Womit deine Feinde gehöhnt haben, Jehova, womit sie gehöhnt haben die Fußstapfen deines Gesalbten! 52 Gepriesen sei Jehova ewiglich! Amen, ja, Amen!

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.