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Psalm - Kapitel 85

1 Jehova, du hast Gunst erzeigt deinem Lande, hast die Gefangenschaft Jakobs gewendet; 2 Du hast vergeben die Ungerechtigkeit deines Volkes, all ihre Sünde hast du zugedeckt. (Sela.) 3 Du hast zurückgezogen all deinen Grimm, hast dich abgewendet von der Glut deines Zornes. (Psalm 89.50) 4 Führe uns zurück, Gott unseres Heils, und mache deinem Unwillen gegen uns ein Ende! 5 Willst du ewiglich wider uns zürnen? Willst du deinen Zorn währen lassen von Geschlecht zu Geschlecht? 6 Willst du uns nicht wieder beleben, daß dein Volk sich in dir erfreue? (Psalm 77.8) 7 Laß uns, Jehova, deine Güte sehen, und dein Heil gewähre uns! 8 Hören will ich, was Gott, Jehova, reden wird; denn Frieden wird er reden zu seinem Volke und zu seinen Frommen, - nur daß sie nicht zur Torheit zurückkehren! 9 Fürwahr, nahe ist sein Heil denen, die ihn fürchten, damit die Herrlichkeit wohne in unserem Lande. (Psalm 72.3) 10 Güte und Wahrheit sind sich begegnet, Gerechtigkeit und Friede haben sich geküßt. 11 Wahrheit wird sprossen aus der Erde, und Gerechtigkeit herniederschauen vom Himmel. 12 Auch wird Jehova das Gute geben, und unser Land wird darreichen seinen Ertrag. 13 Die Gerechtigkeit wird vor ihm einhergehen und ihre Tritte zu seinem Wege machen.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)