zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 84

1 Wie lieblich sind deine Wohnungen, Jehova der Heerscharen! (1. Chronik 26.1) 2 Es sehnt sich, ja, es schmachtet meine Seele nach den Vorhöfen Jehovas; mein Herz und mein Fleisch rufen laut nach dem lebendigen Gott. 3 Selbst der Sperling hat ein Haus gefunden, und die Schwalbe ein Nest für sich, wo sie ihre Jungen hingelegt... deine Altäre, Jehova der Heerscharen, mein König und mein Gott! (Psalm 42.3) (Psalm 42.5) 4 Glückselig, die da wohnen in deinem Hause! stets werden sie dich loben. (Sela.) (Psalm 5.3) 5 Glückselig der Mensch, dessen Stärke in dir ist, in deren Herzen gebahnte Wege sind! (Psalm 65.5) 6 Durch das Tränental gehend, machen sie es zu einem Quellenort; ja, mit Segnungen bedeckt es der Frühregen. 7 Sie gehen von Kraft zu Kraft; sie erscheinen vor Gott in Zion. 8 Jehova, Gott der Heerscharen, höre mein Gebet; nimm zu Ohren, du Gott Jakobs! (Sela.) 9 Du, unser Schild, sieh, o Gott; und schaue an das Antlitz deines Gesalbten! 10 Denn ein Tag in deinen Vorhöfen ist besser als sonst tausend; ich will lieber an der Schwelle stehen im Hause meines Gottes, als wohnen in den Zelten der Gesetzlosen. (Psalm 72.15) 11 Denn Jehova, Gott, ist Sonne und Schild; Gnade und Herrlichkeit wird Jehova geben, kein Gutes vorenthalten denen, die in Lauterkeit wandeln. (Psalm 27.4) 12 Jehova der Heerscharen! glückselig der Mensch, der auf dich vertraut! (Psalm 3.4) (Psalm 34.11)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)