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Psalm - Kapitel 148

1 {Lobet Jehova!} Lobet Jehova von den Himmeln her; lobet ihn in den Höhen! 2 Lobet ihn, alle seine Engel; lobet ihn, alle seine Heerscharen! (Psalm 103.20-22) 3 Lobet ihn, Sonne und Mond; lobet ihn, alle ihr leuchtenden Sterne! 4 Lobet ihn, ihr Himmel der Himmel, und ihr Wasser, die ihr oberhalb der Himmel seid! 5 Loben sollen sie den Namen Jehovas! Denn er gebot, und sie waren geschaffen; (Psalm 33.9) 6 und er stellte sie hin für immer und ewig; er gab ihnen eine Satzung, und sie werden sie nicht überschreiten. 7 Lobet Jehova von der Erde her, ihr Wasserungeheuer und alle Tiefen! 8 Feuer und Hagel, Schnee und Nebel, du Sturmwind, der du ausrichtest sein Wort; 9 ihr Berge und alle Hügel, Fruchtbäume und alle Zedern; 10 Wildes Getier und alles Vieh, kriechende Tiere und geflügeltes Gevögel! 11 Ihr Könige der Erde und alle Völkerschaften, ihr Fürsten und alle Richter der Erde; 12 Ihr Jünglinge und auch ihr Jungfrauen, ihr Alten samt den Jungen! 13 Loben sollen sie den Namen Jehovas! Denn sein Name ist hoch erhaben, er allein; seine Majestät ist über Erde und Himmel. 14 Und er hat erhöht das Horn seines Volkes, das Lob all seiner Frommen, der Kinder Israel, des Volkes, das ihm nahe ist. Lobet Jehova! (Psalm 132.17)

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.