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Psalm - Kapitel 148

1 {Lobet Jehova!} Lobet Jehova von den Himmeln her; lobet ihn in den Höhen! 2 Lobet ihn, alle seine Engel; lobet ihn, alle seine Heerscharen! (Psalm 103.20-22) 3 Lobet ihn, Sonne und Mond; lobet ihn, alle ihr leuchtenden Sterne! 4 Lobet ihn, ihr Himmel der Himmel, und ihr Wasser, die ihr oberhalb der Himmel seid! 5 Loben sollen sie den Namen Jehovas! Denn er gebot, und sie waren geschaffen; (Psalm 33.9) 6 und er stellte sie hin für immer und ewig; er gab ihnen eine Satzung, und sie werden sie nicht überschreiten. 7 Lobet Jehova von der Erde her, ihr Wasserungeheuer und alle Tiefen! 8 Feuer und Hagel, Schnee und Nebel, du Sturmwind, der du ausrichtest sein Wort; 9 ihr Berge und alle Hügel, Fruchtbäume und alle Zedern; 10 Wildes Getier und alles Vieh, kriechende Tiere und geflügeltes Gevögel! 11 Ihr Könige der Erde und alle Völkerschaften, ihr Fürsten und alle Richter der Erde; 12 Ihr Jünglinge und auch ihr Jungfrauen, ihr Alten samt den Jungen! 13 Loben sollen sie den Namen Jehovas! Denn sein Name ist hoch erhaben, er allein; seine Majestät ist über Erde und Himmel. 14 Und er hat erhöht das Horn seines Volkes, das Lob all seiner Frommen, der Kinder Israel, des Volkes, das ihm nahe ist. Lobet Jehova! (Psalm 132.17)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)