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Psalm - Kapitel 147

1 Lobet Jehova! denn es ist gut, unseren Gott zu besingen; denn es ist lieblich, es geziemt sich Lobgesang. (Psalm 92.2) 2 Jehova baut Jerusalem, die Vertriebenen Israels sammelt er. 3 Der da heilt, die zerbrochenen Herzens sind, und ihre Wunden verbindet; (Jesaja 61.1) 4 Der da zählt die Zahl der Sterne, sie alle nennt mit Namen. (Jesaja 40.26) 5 Groß ist unser Herr, und groß an Macht; seiner Einsicht ist kein Maß. 6 Jehova hält aufrecht die Elenden; er erniedrigt bis zur Erde die Gesetzlosen. (Lukas 1.52) 7 Stimmet Jehova einen Lobgesang an, singet Psalmen unserem Gott mit der Laute! 8 Ihm, der die Himmel mit Wolken bedeckt, der Regen bereitet für die Erde, der Gras sprossen läßt auf den Bergen; 9 Der dem Vieh sein Futter gibt, den jungen Raben, die da rufen. (Hiob 38.41) 10 Er hat nicht Lust an der Stärke des Rosses, noch Gefallen an den Beinen des Mannes; 11 Jehova hat Gefallen an denen, die ihn fürchten, an denen, die auf seine Güte harren. 12 Rühme, Jerusalem, Jehova! lobe, Zion, deinen Gott! 13 Denn er hat befestigt die Riegel deiner Tore, hat deine Kinder gesegnet in deiner Mitte; 14 Er, der Frieden stellt in deine Grenzen, dich sättigt mit dem Fette des Weizens; 15 Der seinen Befehl auf die Erde sendet: sehr schnell läuft sein Wort; 16 Der Schnee gibt wie Wolle, Reif wie Asche streut; (Hiob 38.22) (Psalm 148.8) 17 Der sein Eis wirft wie Brocken: wer kann bestehen vor seinem Frost? 18 Er sendet sein Wort und schmelzt sie; er läßt seinen Wind wehen: es rieseln die Wasser. 19 Er verkündet Jakob sein Wort, Israel seine Satzungen und seine Rechte. 20 Keiner Nation hat er also getan; und die Rechte, sie haben sie nicht gekannt. Lobet Jehova! (5. Mose 4.7) (Apostelgeschichte 14.16) (Römer 3.2)

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5. Mose - Kapitel 23

Ausschluss von der Gemeinde des HERRN

1 Es soll kein Verstümmelter noch Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll auch kein Bastard in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied von ihm soll in die Gemeinde des HERRN kommen. 3 Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied soll in die Gemeinde des HERRN kommen, ewiglich; 4 weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget, und dazu Bileam, den Sohn Beors, von Petor in Mesopotamien wider euch dingten, daß er dich verfluchte. 5 Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören; sondern der HERR, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch in Segen, weil der HERR, dein Gott, dich liebt. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Bestes nicht suchen, dein Leben lang, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Lande ein Fremdling gewesen. 8 Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, mögen in die Gemeinde des HERRN kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du im Heerlager wider deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Bösen.

Reinhaltung des Heerlagers

10 Ist jemand unter dir infolge eines nächtlichen Zufalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen; 11 aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, wieder in das Lager kommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben und wieder zuscharren, was von dir gegangen ist. 14 Denn der HERR, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, daß er dich errette und deine Feinde vor dir dahingebe. Darum soll dein Lager heilig sein, daß er nichts Schändliches an dir sehe und sich nicht von dir abwende. 15 Du sollst den Knecht, der von seinem Herrn weg zu dir geflohen ist, seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Verschiedene Verordnungen

16 Er soll bei dir bleiben, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht unterdrücken. 17 Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer sein. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgend ein Gelübde; denn beides ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder für Geld noch für Speise, noch für irgend etwas, womit man wuchern kann. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird es gewiß von dir fordern, und es würde dir Sünde sein. 22 Wenn du aber unterlässest, zu geloben, so ist es dir keine Sünde. (4. Mose 30.3) 23 Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten, und sollst tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, gelobt hast, gemäß dem Gelübde, das du mit deinem Munde freiwillig abgelegt hast. 24 Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so magst du Trauben essen, so viel du willst, bis du genug hast; aber du sollst nichts in dein Geschirr tun. 25 Wenn du durch deines Nächsten Saat gehst, so magst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht schwingen über die Saat deines Nächsten.