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Psalm - Kapitel 146

1 {Lobet Jehova!} Lobe Jehova, meine Seele! 2 Loben will ich Jehova mein Leben lang, will Psalmen singen meinem Gott, solange ich bin. 3 Vertrauet nicht auf Fürsten, auf einen Menschensohn, bei welchem keine Rettung ist! (Psalm 118.8-9) (Jeremia 17.5) 4 Sein Geist geht aus, er kehrt wieder zu seiner Erde: an selbigem Tage gehen seine Pläne zu Grunde. (1. Mose 3.19) (Prediger 12.7) 5 Glückselig der, dessen Hilfe der Gott Jakobs, dessen Hoffnung auf Jehova, seinen Gott, ist! 6 Der Himmel und Erde gemacht hat, das Meer und alles, was in ihnen ist; der Wahrheit hält auf ewig; 7 Der Recht schafft den Bedrückten, der Brot gibt den Hungrigen. Jehova löst die Gebundenen. 8 Jehova öffnet die Augen der Blinden, Jehova richtet auf die Niedergebeugten, Jehova liebt die Gerechten; (Psalm 145.14) 9 Jehova bewahrt die Fremdlinge, die Waise und die Witwe hält er aufrecht; aber er krümmt den Weg der Gesetzlosen. (2. Mose 22.20-21) (Psalm 10.14) (Psalm 68.6) 10 Jehova wird regieren in Ewigkeit, dein Gott, Zion, von Geschlecht zu Geschlecht. Lobet Jehova! (Psalm 93.1)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)