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Psalm - Kapitel 145

1 {Ein Lobgesang. Von David.} Ich will dich erheben, mein Gott, du König, und deinen Namen preisen immer und ewiglich. 2 Jeden Tag will ich dich preisen, und deinen Namen loben immer und ewiglich. 3 Groß ist Jehova und sehr zu loben, und seine Größe ist unerforschlich. 4 Ein Geschlecht wird dem anderen rühmen deine Werke, und deine Machttaten werden sie verkünden. 5 Reden will ich von der herrlichen Pracht deiner Majestät und von deinen Wundertaten. 6 Und sie werden sprechen von der Kraft deiner furchtbaren Taten, und deine Großtaten werde ich erzählen. 7 Das Gedächtnis deiner großen Güte werden sie hervorströmen lassen, und deine Gerechtigkeit jubelnd preisen. 8 Gnädig und barmherzig ist Jehova, langsam zum Zorn und groß an Güte. (2. Mose 34.6) 9 Jehova ist gut gegen alle, und seine Erbarmungen sind über alle seine Werke. (Römer 11.32) 10 Es werden dich loben, Jehova, alle deine Werke, und deine Frommen dich preisen. 11 Sie werden sprechen von der Herrlichkeit deines Reiches und werden reden von deiner Macht, 12 Um den Menschenkindern kundzutun seine Machttaten und die prachtvolle Herrlichkeit seines Reiches. (Psalm 145.5) 13 Dein Reich ist ein Reich aller Zeitalter, und deine Herrschaft durch alle Geschlechter hindurch. 14 Jehova stützt alle Fallenden und richtet auf alle Niedergebeugten. (Psalm 146.8) (Lukas 1.52) 15 Aller Augen warten auf dich, und du gibst ihnen ihre Speise zu seiner Zeit; (Psalm 104.27-28) (Psalm 136.25) 16 Du tust deine Hand auf und sättigst alles Lebendige nach Begehr. 17 Jehova ist gerecht in allen seinen Wegen und gütig in allen seinen Taten. (5. Mose 32.4) 18 Nahe ist Jehova allen, die ihn anrufen, allen, die ihn anrufen in Wahrheit. 19 Er tut das Verlangen derer, die ihn fürchten; ihr Schreien hört er und rettet sie. (Sprüche 10.24) 20 Jehova bewahrt alle, die ihn lieben, und alle Gesetzlosen vertilgt er. 21 Mein Mund soll das Lob Jehovas aussprechen; und alles Fleisch preise seinen heiligen Namen immer und ewiglich!

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.