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Psalm - Kapitel 144

1 {Von David.} Gepriesen sei Jehova, mein Fels, der meine Hände unterweist zum Kampf, meine Finger zum Kriege: (Psalm 18.35) 2 Meine Güte und meine Burg, meine hohe Feste und mein Erretter; mein Schild und der, auf den ich traue, der mir mein Volk unterwirft! (Psalm 18.3) 3 Jehova, was ist der Mensch, daß du Kenntnis von ihm nimmst, der Sohn des Menschen, daß du ihn beachtest? (Psalm 8.5) 4 Der Mensch gleicht dem Hauche; seine Tage sind wie ein vorübergehender Schatten. (Hiob 14.2) 5 Jehova, neige deine Himmel und fahre hernieder; rühre die Berge an, daß sie rauchen! (Psalm 18.10) (Psalm 104.32) 6 Blitze mit Blitzen und zerstreue sie; schieße deine Pfeile und verwirre sie! 7 Strecke deine Hände aus von der Höhe; reiße mich und errette mich aus großen Wassern, aus der Hand der Söhne der Fremde, 8 Deren Mund Eitelkeit redet, und deren Rechte eine Rechte der Lüge ist! (Psalm 144.11) 9 Gott! ein neues Lied will ich dir singen, mit der Harfe von zehn Saiten will ich dir Psalmen singen; (Psalm 33.2-3) 10 Dir, der Rettung gibt den Königen, der seinen Knecht David entreißt dem verderblichen Schwerte. 11 Reiße mich und errette mich aus der Hand der Söhne der Fremde, deren Mund Eitelkeit redet, und deren Rechte eine Rechte der Lüge ist; (Psalm 144.8) 12 Daß unsere Söhne in ihrer Jugend seien gleich hochgezogenen Pflanzen, unsere Töchter gleich behauenen Ecksäulen nach der Bauart eines Palastes; (Psalm 128.3) 13 Daß unsere Speicher voll seien, spendend von allerlei Art; daß unser Kleinvieh sich tausendfach mehre, zehntausendfach auf unseren Triften; 14 Daß unsere Rinder trächtig seien; daß kein Einbruch und kein Ausfall sei und kein Klaggeschrei auf unseren Straßen! 15 Glückselig das Volk, dem also ist! Glückselig das Volk, dessen Gott Jehova ist! (5. Mose 33.29)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)