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Psalm - Kapitel 143

1 {Ein Psalm. Von David.} Jehova! höre mein Gebet, nimm zu Ohren mein Flehen; erhöre mich in deiner Treue, in deiner Gerechtigkeit! 2 Und gehe nicht ins Gericht mit deinem Knechte! denn vor dir ist kein Lebendiger gerecht. (Hiob 9.2) (Psalm 130.3) 3 Denn der Feind verfolgt meine Seele, zertritt zur Erde mein Leben, macht mich wohnen in Finsternissen gleich den Toten der Urzeit. 4 Und mein Geist ermattet in mir, mein Herz ist betäubt in meinem Innern. 5 Ich gedenke der Tage der Vorzeit, überlege all dein Tun; ich sinne über das Werk deiner Hände. (Psalm 77.6) 6 Zu dir breite ich meine Hände aus; gleich einem lechzenden Lande lechzt meine Seele nach dir. (Sela.) (Psalm 42.2-3) (Psalm 63.2) 7 Eilends erhöre mich, Jehova! es verschmachtet mein Geist. Verbirg dein Angesicht nicht vor mir! sonst werde ich denen gleich sein, die zur Grube hinabfahren. (Psalm 28.1) 8 Laß mich früh hören deine Güte, denn auf dich vertraue ich; tue mir kund den Weg, den ich wandeln soll, denn zu dir erhebe ich meine Seele! 9 Errette mich, Jehova, von meinen Feinden! zu dir nehme ich meine Zuflucht. 10 Lehre mich tun dein Wohlgefallen! denn du bist mein Gott; dein guter Geist leite mich in ebenem Lande! (Psalm 25.5) 11 Um deines Namens willen, Jehova, belebe mich; in deiner Gerechtigkeit führe meine Seele aus der Bedrängnis! (Psalm 23.3) (Psalm 119.25) 12 Und in deiner Güte vertilge meine Feinde, und alle Bedränger meiner Seele bringe um! denn ich bin dein Knecht. (Psalm 116.16)

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3. Mose - Kapitel 17

Bestimmungen über die Stätte des Opferdienstes

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Das ist's, was der HERR geboten hat, indem er sprach: 3 Jedermann aus dem Hause Israel, der einen Ochsen, oder ein Lamm, oder eine Ziege im Lager oder außerhalb des Lagers schächtet, 4 und es nicht vor die Tür der Stiftshütte bringt, daß es dem HERRN zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des HERRN, dem soll es für eine Blutschuld gerechnet werden; er hat Blut vergossen, und es soll derselbe Mensch aus seinem Volk ausgerottet werden. (Jesaja 66.3) 5 Darum sollen die Kinder Israel fortan ihre Opfer, die sie jetzt noch auf freiem Felde opfern, vor den HERRN bringen, vor die Tür der Stiftshütte, zum Priester, um sie daselbst dem HERRN als Dankopfer darzubringen. 6 Und der Priester soll das Blut auf den Altar des HERRN sprengen vor der Tür der Stiftshütte und das Fett verbrennen zum lieblichen Geruch dem HERRN. 7 Und sie sollen forthin ihre Opfer nicht mehr den Dämonen opfern, denen sie nachbuhlen. Das soll ihnen eine ewig gültige Ordnung sein auf alle ihre Geschlechter. (5. Mose 32.17) 8 Und du sollst zu ihnen sagen: Welcher Mensch aus dem Hause Israel oder welcher Fremdling, der unter ihnen wohnt, ein Brandopfer oder sonst ein Schlachtopfer verrichten will 9 und es nicht vor die Türe der Stiftshütte bringt, daß er es dem HERRN zurichte, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk. (5. Mose 12.14)

Verbot des Genusses von Blut

10 Und wenn ein Mensch vom Hause Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, irgend Blut ißt, wider einen solchen, der Blut ißt, will ich mein Angesicht richten und ihn ausrotten aus seinem Volk; (3. Mose 3.17) 11 denn die Seele des Fleisches ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, um Sühne zu erwirken für eure Seelen. Denn das Blut ist es, das Sühne erwirkt durch die in ihm wohnende Seele. (Hebräer 9.22) 12 Darum habe ich den Kindern Israel gesagt: Keine Seele unter euch soll Blut essen; auch kein Fremdling unter euch soll Blut essen. 13 Und wenn ein Mensch von den Kindern Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, auf der Jagd ein Wildpret oder Geflügel erwischt, das man essen darf, der soll desselben Blut ausgießen und mit Erde bedecken; 14 denn alles Fleisches Seele ist sein Blut; es ist mit seiner Seele verbunden. Darum habe ich den Kindern Israel gesagt: Ihr sollt keines Fleisches Blut essen; denn alles Fleisches Seele ist sein Blut. Wer es aber ißt, der soll ausgerottet werden. (1. Mose 9.4) 15 Jeder aber, der ein Aas oder Zerrissenes genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein bleiben bis zum Abend, dann wird er rein. (3. Mose 11.40) 16 Wenn er aber sein Kleid nicht waschen und sein Fleisch nicht baden wird, so soll er seine Schuld tragen.