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Psalm - Kapitel 143

1 {Ein Psalm. Von David.} Jehova! höre mein Gebet, nimm zu Ohren mein Flehen; erhöre mich in deiner Treue, in deiner Gerechtigkeit! 2 Und gehe nicht ins Gericht mit deinem Knechte! denn vor dir ist kein Lebendiger gerecht. (Hiob 9.2) (Psalm 130.3) 3 Denn der Feind verfolgt meine Seele, zertritt zur Erde mein Leben, macht mich wohnen in Finsternissen gleich den Toten der Urzeit. 4 Und mein Geist ermattet in mir, mein Herz ist betäubt in meinem Innern. 5 Ich gedenke der Tage der Vorzeit, überlege all dein Tun; ich sinne über das Werk deiner Hände. (Psalm 77.6) 6 Zu dir breite ich meine Hände aus; gleich einem lechzenden Lande lechzt meine Seele nach dir. (Sela.) (Psalm 42.2-3) (Psalm 63.2) 7 Eilends erhöre mich, Jehova! es verschmachtet mein Geist. Verbirg dein Angesicht nicht vor mir! sonst werde ich denen gleich sein, die zur Grube hinabfahren. (Psalm 28.1) 8 Laß mich früh hören deine Güte, denn auf dich vertraue ich; tue mir kund den Weg, den ich wandeln soll, denn zu dir erhebe ich meine Seele! 9 Errette mich, Jehova, von meinen Feinden! zu dir nehme ich meine Zuflucht. 10 Lehre mich tun dein Wohlgefallen! denn du bist mein Gott; dein guter Geist leite mich in ebenem Lande! (Psalm 25.5) 11 Um deines Namens willen, Jehova, belebe mich; in deiner Gerechtigkeit führe meine Seele aus der Bedrängnis! (Psalm 23.3) (Psalm 119.25) 12 Und in deiner Güte vertilge meine Feinde, und alle Bedränger meiner Seele bringe um! denn ich bin dein Knecht. (Psalm 116.16)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)