1{Ein Psalm. Von David.} Jehova! zu dir habe ich gerufen, eile zu mir; nimm zu Ohren meine Stimme, wenn ich zu dir rufe!2Laß als Räucherwerk vor dir bestehen mein Gebet, die Erhebung meiner Hände als Abendopfer!(2. Mose 29.39)(2. Mose 30.7)3Setze, Jehova, eine Wache meinem Munde; behüte die Tür meiner Lippen!(Psalm 39.2)4Neige nicht mein Herz zu einer bösen Sache, um in Gesetzlosigkeit Handlungen zu verüben mit Männern, die Frevel tun; und möge ich nicht essen von ihren Leckerbissen!(Psalm 119.36)5Der Gerechte schlage mich: es ist Güte, und er strafe mich: es ist Öl des Hauptes; nicht wird mein Haupt sich weigern; denn noch ist in ihren Unglücksfällen mein Gebet für sie.(3. Mose 19.17)(Sprüche 27.5-6)6Sind ihre Richter die Felsen hinabgestürzt worden, so werden sie meine Worte hören, daß sie lieblich sind.7Wie einer die Erde schneidet und spaltet, so sind unsere Gebeine hingestreut am Rande des Scheols.8Doch auf dich, Jehova, Herr, sind meine Augen gerichtet, auf dich traue ich; gib meine Seele nicht preis!9Bewahre mich vor der Schlinge, die sie mir gelegt haben, und vor den Fallstricken derer, die Frevel tun!10Laß die Gesetzlosen in ihre eigenen Netze fallen, während ich vorübergehe!(Psalm 7.16)
1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich:2Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein.(3. Mose 15.19)3Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.(1. Mose 17.11-12)(Lukas 2.21)(Johannes 7.22)4Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.5Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.6Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen;(3. Mose 5.7)7der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.8Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde.(Lukas 2.24)