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Psalm - Kapitel 140

1 Befreie mich, Jehova, von dem bösen Menschen; vor dem Manne der Gewalttaten behüte mich! 2 Welche Bosheiten ersinnen im Herzen, täglich Krieg erregen. 3 Sie schärfen ihre Zunge wie eine Schlange; Otterngift ist unter ihren Lippen. (Sela.) 4 Bewahre mich, Jehova, vor den Händen des Gesetzlosen, vor dem Manne der Gewalttaten behüte mich, welche darauf sinnen, meine Tritte umzustoßen! (Römer 3.13) 5 Die Hoffärtigen haben mir heimlich eine Schlinge und Fallstricke gelegt, ein Netz ausgespannt zur Seite des Weges, sie haben mir Fallen gestellt. (Sela.) 6 Ich sprach zu Jehova: Du bist mein Gott! Nimm zu Ohren, Jehova, die Stimme meines Flehens! 7 Jehova, der Herr, ist die Stärke meiner Rettung; du hast mein Haupt beschirmt am Tage der Waffen. (Psalm 22.11) 8 Gewähre nicht, Jehova, die Gelüste des Gesetzlosen, laß sein Vorhaben nicht gelingen: sie würden sich erheben. (Sela.) 9 Die Häupter derer, die mich umringen, das Unheil ihrer Lippen bedecke sie! 10 Mögen feurige Kohlen auf sie herabfallen! Ins Feuer stürze er sie, in Wasserfluten, daß sie nicht aufstehen! (Psalm 7.17) 11 Der Mann von böser Zunge möge nicht feststehen im Lande; der Mann der Gewalttat - das Böse möge ihn jagen bis zum Sturz! 12 Ich weiß, daß Jehova ausführen wird die Rechtssache des Elenden, das Recht der Armen. 13 Ja, die Gerechten werden deinen Namen preisen, die Aufrichtigen werden vor deinem Angesicht wohnen.

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3. Mose - Kapitel 24

Das Öl für den Leuchter. Zurichtung der Lampen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Gebiete den Kindern Israel, 2 daß sie zu dir bringen lauteres Öl aus zerstossenen Oliven für den Leuchter, um beständig Licht zu unterhalten! (2. Mose 27.20) 3 Draußen vor dem Vorhang des Zeugnisses, in der Stiftshütte, soll es Aaron zurichten, daß es stets brenne vor dem HERRN, vom Abend bis zum Morgen; eine ewige Ordnung für eure Geschlechter. 4 Auf dem reinen Leuchter soll er die Lampen zurichten, vor dem HERRN, beständig.

Die Schaubrote

5 Und du sollst Semmelmehl nehmen und davon zwölf Kuchen backen; ein Kuchen soll aus zwei Zehnteln bestehen. 6 Du sollst sie in zwei Schichten von je sechs Stück auf den reinen Tisch legen vor den HERRN. (2. Mose 25.30) 7 Du sollst auf jede Schicht reinen Weihrauch legen, damit dieser die Brote in Erinnerung bringe, wenn er verbrannt wird vor dem HERRN. 8 Jeden Sabbat soll er sie stets vor dem HERRN aufschichten als Gabe von den Kindern Israel, laut ewigem Bund. 9 Und sie sollen Aaron und seinen Söhnen gehören; die sollen sie essen an heiliger Stätte; denn das ist ein hochheiliger, ewig festgesetzter Anteil für ihn von den Feueropfern des HERRN.

Bestrafung des Gotteslästerers. Vergeltung für Totschlag und Körperverletzung

10 Es ging aber der Sohn eines israelitischen Weibes, der einen ägyptischen Vater hatte, unter den Kindern Israel aus und ein. Dieser Sohn des israelitischen Weibes und ein Israelite zankten im Lager miteinander. 11 Da lästerte der Sohn des israelitischen Weibes den Namen Gottes und fluchte. Darum brachte man ihn zu Mose. Seine Mutter aber hieß Selomit und war die Tochter Dibris, vom Stamme Dan. (3. Mose 24.16) 12 Und sie behielten ihn in Haft, bis ihnen Bescheid würde durch den Mund des HERRN. (4. Mose 15.34) 13 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 14 Führe den Flucher vor das Lager hinaus und laß alle, die es gehört haben, ihre Hand auf sein Haupt stützen, und die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. 15 Und sage den Kindern Israel und sprich: Wer seinem Gott flucht, der soll seine Sünde tragen; 16 und wer den Namen des HERRN lästert, der soll unbedingt sterben! Die ganze Gemeinde soll ihn steinigen, er sei ein Fremdling oder ein Einheimischer; wenn er den Namen lästert, so soll er sterben! (2. Mose 20.7) (Matthäus 26.65) 17 Auch wenn jemand einen Menschen erschlägt, so soll er unbedingt sterben. (2. Mose 21.12) 18 Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll es bezahlen; Seele um Seele! 19 Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm tun, wie er getan hat: (2. Mose 21.23-25) 20 Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; die Verletzung, die er dem andern zugefügt hat, soll man ihm auch zufügen; 21 also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll es bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben. 22 Ihr sollt ein einheitliches Recht haben für Fremdlinge und Einheimische; denn ich, der HERR, bin euer Gott. (2. Mose 12.49) (3. Mose 19.34) 23 Mose aber sagte solches den Kindern Israel; die führten den Flucher vor das Lager hinaus und steinigten ihn. Also taten die Kinder Israel, wie der HERR Mose geboten hatte. (4. Mose 15.36)