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Psalm - Kapitel 136

1 Preiset Jehova! denn er ist gütig, denn seine Güte währt ewiglich. (Psalm 106.1) 2 Preiset den Gott der Götter, denn seine Güte währt ewiglich. 3 Preiset den Herrn der Herren! denn seine Güte währt ewiglich; 4 Den, der große Wunder tut, er allein, denn seine Güte währt ewiglich; 5 Den, der die Himmel gemacht hat mit Einsicht, denn seine Güte währt ewiglich. 6 Den, der die Erde ausgebreitet hat über den Wassern, denn seine Güte währt ewiglich; 7 Den, der große Lichter gemacht hat, denn seine Güte währt ewiglich: (1. Mose 1.14-18) 8 Die Sonne zur Beherrschung des Tages, denn seine Güte währt ewiglich, 9 Den Mond und die Sterne zur Beherrschung der Nacht, denn seine Güte währt ewiglich; 10 Den, der Ägypten schlug an seinen Erstgeborenen, denn seine Güte währt ewiglich, (Psalm 78.51) (Psalm 135.8-12) 11 Und Israel herausführte aus ihrer Mitte, denn seine Güte währt ewiglich, 12 Mit starker Hand und mit ausgestrecktem Arm, denn seine Güte währt ewiglich; 13 Den, der das Schilfmeer in zwei Teile zerteilte, denn seine Güte währt ewiglich; 14 Und Israel mitten hindurchgehen ließ, denn seinen Güte währt ewiglich, 15 Und den Pharao und sein Heer ins Schilfmeer stürzte, denn seine Güte währt ewiglich; 16 Den, der sein Volk durch die Wüste führte, denn seine Güte währt ewiglich; 17 Den, der große Könige schlug, denn seine Güte währt ewiglich, 18 Und mächtige Könige schlug, denn seine Güte währt ewiglich, 19 Sihon, den König der Amoriter, denn seine Güte währt ewiglich, 20 Und Og, den König von Basan, denn seine Güte währt ewiglich, 21 Und ihr Land zum Erbteil gab, denn seine Güte währt ewiglich, 22 Zum Erbteil seinem Knechte Israel, denn seine Güte währt ewiglich; 23 Der unser gedachte in unserer Niedrigkeit, denn seine Güte währt ewiglich, 24 Und uns errettete von unseren Bedrängern, denn seine Güte währt ewiglich; 25 Der Speise gibt allem Fleische, denn seine Güte währt ewiglich. (Psalm 145.15) 26 Preiset den Gott der Himmel! denn seine Güte währt ewiglich.

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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: (2. Mose 23.10-11) 2 Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des HERRN ausgerufen. 3 Von einem Fremden kannst du es fordern; aber was du bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand freilassen. 4 Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der HERR wird dich reichlich segnen im Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, um es in Besitz zu nehmen; 5 vorausgesetzt, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und beobachtest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, und darnach tuest. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat. So wirst du vielen Völkern leihen, du aber wirst nicht entlehnen; du wirst über viele Völker herrschen, sie aber werden nicht herrschen über dich. (5. Mose 28.12) 7 Wenn aber ein Armer bei dir ist, irgend einer deiner Brüder in irgend einer Stadt in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschließen; (1. Johannes 3.17) 8 sondern du sollst ihm deine Hand auftun und ihm reichlich leihen, je nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß kein Belialsrat in deinem Herzen sei und du nicht denkest: «Das siebente Jahr, das Erlaßjahr, naht!» und sehest deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nichts; da würde er deinetwegen zum HERRN schreien, und es würde dir zur Sünde sein; 10 sondern du sollst ihm willig geben und nicht mit verdrießlichem Herzen; denn um deswillen wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allen deinen Werken und in allen Geschäften deiner Hand. 11 Denn es werden nicht aufhören Arme im Lande zu sein; darum gebiete und sage ich dir: Tue deine Hand auf für deinen Bruder, der bedrängt und arm ist im Lande! (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen. (2. Mose 21.2) 13 Und wenn du ihn frei von dir lässest, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen; 14 sondern du sollst ihm von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter aufladen und ihm geben von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du in Ägyptenland auch ein Knecht warst, und daß der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute solches. (5. Mose 5.15) 16 Sollte er aber zu dir sagen: «Ich will nicht von dir wegziehen!» weil er dich und dein Haus liebhat und es ihm wohl bei dir ist, 17 so nimm einen Pfriem und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür, so ist er auf ewig dein Knecht. Mit deiner Magd sollst du auch also handeln. 18 Es soll dir nicht schwer fallen, ihn freizulassen; denn er hat dir doppelt so viel wie ein Taglöhner, sechs Jahre lang, gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Die Erstgeburt der Tiere

19 Alle männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst den Erstling deiner Ochsen nicht zur Arbeit brauchen und die Erstlinge deiner Schafe nicht scheren. (2. Mose 13.2) 20 Du sollst sie vor dem HERRN, deinem Gott, essen, Jahr für Jahr, an dem Ort, den der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn das Tier aber einen Mangel hat, wenn es hinkt oder blind ist oder sonst einen bösen Mangel hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern; (3. Mose 22.20) 22 sondern du sollst es innerhalb deiner Tore essen, wie die Gazelle und den Hirsch, du seiest unrein oder rein. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Nur von seinem Blut sollst du nicht essen, auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)