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Psalm - Kapitel 135

1 {Lobet Jehova!} Lobet den Namen Jehovas! Lobet, ihr Knechte Jehovas, 2 Die ihr stehet im Hause Jehovas, in den Vorhöfen des Hauses unseres Gottes! 3 Lobet Jehova! denn gut ist Jehova; singet Psalmen seinem Namen! denn er ist lieblich. 4 Denn Jehova hat sich Jakob erwählt, Israel zu seinem Eigentum. (2. Mose 19.5-6) (5. Mose 7.6) 5 Denn ich weiß, daß Jehova groß ist, und unser Herr groß vor allen Göttern. (Psalm 86.8) 6 Alles, was Jehova wohlgefällt, tut er in den Himmeln und auf der Erde, in den Meeren und in allen Tiefen; 7 Der Dünste aufsteigen läßt vom Ende der Erde, der Blitze macht zum Regen, der den Wind herausführt aus seinen Vorratskammern; (Jeremia 10.13) 8 Der die Erstgeborenen Ägyptens schlug vom Menschen bis zum Vieh, (2. Mose 12.29) 9 Zeichen und Wunder sandte in deine Mitte, Ägypten, wider den Pharao und wider alle seine Knechte; (Psalm 78.43) 10 Der große Nationen schlug und starke Könige tötete: 11 Sihon, den König der Amoriter, und Og, den König von Basan, und alle Königreiche Kanaans; (4. Mose 21.21) 12 Und ihr Land als Erbteil gab, als Erbteil seinem Volke Israel. (Josua 12.1) 13 Jehova, dein Name währt ewiglich, Jehova, dein Gedächtnis von Geschlecht zu Geschlecht. (Psalm 102.13) 14 Denn Jehova wird sein Volk richten, und er wird sich's gereuen lassen über seine Knechte. (5. Mose 32.36) (5. Mose 32.43) 15 Die Götzen der Nationen sind Silber und Gold, ein Werk von Menschenhänden. (Psalm 115.4) 16 Einen Mund haben sie und reden nicht; Augen haben sie und sehen nicht; 17 Ohren haben sie und hören nicht; auch ist kein Odem in ihrem Munde. 18 Ihnen gleich sind die, die sie machen, ein jeder, der auf sie vertraut. 19 Haus Israel, preiset Jehova! Haus Aaron, preiset Jehova! (Psalm 118.2-4) 20 Haus Levi, preiset Jehova! Die ihr Jehova fürchtet, preiset Jehova! 21 Gepriesen sei Jehova von Zion aus, der zu Jerusalem wohnt! Lobet Jehova!

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.