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Psalm - Kapitel 135

1 {Lobet Jehova!} Lobet den Namen Jehovas! Lobet, ihr Knechte Jehovas, 2 Die ihr stehet im Hause Jehovas, in den Vorhöfen des Hauses unseres Gottes! 3 Lobet Jehova! denn gut ist Jehova; singet Psalmen seinem Namen! denn er ist lieblich. 4 Denn Jehova hat sich Jakob erwählt, Israel zu seinem Eigentum. (2. Mose 19.5-6) (5. Mose 7.6) 5 Denn ich weiß, daß Jehova groß ist, und unser Herr groß vor allen Göttern. (Psalm 86.8) 6 Alles, was Jehova wohlgefällt, tut er in den Himmeln und auf der Erde, in den Meeren und in allen Tiefen; 7 Der Dünste aufsteigen läßt vom Ende der Erde, der Blitze macht zum Regen, der den Wind herausführt aus seinen Vorratskammern; (Jeremia 10.13) 8 Der die Erstgeborenen Ägyptens schlug vom Menschen bis zum Vieh, (2. Mose 12.29) 9 Zeichen und Wunder sandte in deine Mitte, Ägypten, wider den Pharao und wider alle seine Knechte; (Psalm 78.43) 10 Der große Nationen schlug und starke Könige tötete: 11 Sihon, den König der Amoriter, und Og, den König von Basan, und alle Königreiche Kanaans; (4. Mose 21.21) 12 Und ihr Land als Erbteil gab, als Erbteil seinem Volke Israel. (Josua 12.1) 13 Jehova, dein Name währt ewiglich, Jehova, dein Gedächtnis von Geschlecht zu Geschlecht. (Psalm 102.13) 14 Denn Jehova wird sein Volk richten, und er wird sich's gereuen lassen über seine Knechte. (5. Mose 32.36) (5. Mose 32.43) 15 Die Götzen der Nationen sind Silber und Gold, ein Werk von Menschenhänden. (Psalm 115.4) 16 Einen Mund haben sie und reden nicht; Augen haben sie und sehen nicht; 17 Ohren haben sie und hören nicht; auch ist kein Odem in ihrem Munde. 18 Ihnen gleich sind die, die sie machen, ein jeder, der auf sie vertraut. 19 Haus Israel, preiset Jehova! Haus Aaron, preiset Jehova! (Psalm 118.2-4) 20 Haus Levi, preiset Jehova! Die ihr Jehova fürchtet, preiset Jehova! 21 Gepriesen sei Jehova von Zion aus, der zu Jerusalem wohnt! Lobet Jehova!

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)