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Psalm - Kapitel 132

1 {Ein Stufenlied.} Gedenke, Jehova, dem David alle seine Mühsal! 2 Welcher Jehova schwur, ein Gelübde tat dem Mächtigen Jakobs: (2. Samuel 7.1) 3 "Wenn ich hineingehe in das Zelt meines Hauses, wenn ich steige auf das Lager meines Bettes; 4 Wenn ich Schlaf gestatte meinen Augen, Schlummer meinen Augenlidern; 5 Bis ich eine Stätte finde für Jehova, Wohnungen für den Mächtigen Jakobs!" (Apostelgeschichte 7.46) 6 Siehe, wir hörten von ihr in Ephrata, wir fanden sie in dem Gefilde Jaars. (1. Samuel 7.1) (2. Samuel 6.3) 7 Lasset uns eingehen in seine Wohnungen, niederfallen vor dem Schemel seiner Füße! 8 Stehe auf, Jehova, zu deiner Ruhe, du und die Lade deiner Stärke! (4. Mose 10.35) (2. Chronik 6.41-42) 9 Laß deine Priester bekleidet werden mit Gerechtigkeit, und deine Frommen jubeln! 10 Um Davids, deines Knechtes, willen weise nicht ab das Angesicht deines Gesalbten! 11 Jehova hat dem David geschworen in Wahrheit, er wird nicht davon abweichen: "Von der Frucht deines Leibes will ich auf deinen Thron setzen. (Psalm 89.4) 12 Wenn deine Söhne meinen Bund und meine Zeugnisse bewahren, welche ich sie lehren werde, so sollen auch ihre Söhne auf deinem Throne sitzen immerdar." 13 Denn Jehova hat Zion erwählt, hat es begehrt zu seiner Wohnstätte: (Psalm 68.17) (Psalm 76.3) 14 Dies ist meine Ruhe immerdar; hier will ich wohnen, denn ich habe es begehrt. 15 Seine Speise will ich reichlich segnen, seine Armen mit Brot sättigen. 16 Und seine Priester will ich bekleiden mit Heil, und seine Frommen werden laut jubeln. 17 Dort will ich das Horn Davids wachsen lassen, habe eine Leuchte zugerichtet meinem Gesalbten. (Psalm 89.25) (Lukas 1.69) 18 Seine Feinde will ich bekleiden mit Schande, und auf ihm wird seine Krone blühen.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)