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Psalm - Kapitel 130

1 {Ein Stufenlied.} Aus den Tiefen rufe ich zu dir, Jehova! (Psalm 69.3) 2 Herr, höre auf meine Stimme! laß deine Ohren aufmerksam sein auf die Stimme meines Flehens! 3 Wenn du, Jehova, merkst auf die Ungerechtigkeiten: Herr, wer wird bestehen? (Psalm 19.13) 4 Doch bei dir ist Vergebung, damit du gefürchtet werdest. (Jesaja 55.7) (Römer 6.1-2) 5 Ich warte auf Jehova, meine Seele wartet; und auf sein Wort harre ich. 6 Meine Seele harrt auf den Herrn, mehr als die Wächter auf den Morgen, die Wächter auf den Morgen. 7 Harre, Israel, auf Jehova! denn bei Jehova ist die Güte, und viel Erlösung bei ihm. 8 Und er, er wird Israel erlösen von allen seinen Ungerechtigkeiten. (Matthäus 1.21)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)