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Psalm - Kapitel 122

1 {Ein Stufenlied. Von David.} Ich freute mich, als sie zu mir sagten: Lasset uns zum Hause Jehovas gehen! (Psalm 26.6-8) 2 Unsere Füße werden in deinen Toren stehen, Jerusalem! 3 Jerusalem, die du aufgebaut bist als eine fest in sich geschlossene Stadt, 4 wohin die Stämme hinaufziehen, die Stämme Jahs, ein Zeugnis für Israel, zu preisen den Namen Jehovas! 5 Denn daselbst stehen die Throne zum Gericht, die Throne des Hauses Davids. 6 Bittet um die Wohlfahrt Jerusalems! Es gehe wohl denen, die dich lieben! (Sacharja 4.7) 7 Wohlfahrt sei in deinen Festungswerken, sichere Ruhe in deinen Palästen! 8 Um meiner Brüder und meiner Genossen willen will ich sagen: Wohlfahrt sei in dir! 9 Um des Hauses Jehovas, unseres Gottes, willen will ich dein Bestes suchen.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)