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Psalm - Kapitel 119

1 Glückselig, die im Wege untadelig sind, die da wandeln im Gesetze Jehovas! (Psalm 1.1-2) (Psalm 112.1) 2 Glückselig, die seine Zeugnisse bewahren, die von ganzem Herzen ihn suchen, 3 Die auch kein Unrecht tun, in seinen Wegen wandeln! 4 Du hast deine Vorschriften geboten, um sie fleißig zu beobachten. 5 O daß meine Wege gerichtet wären, um deine Satzungen zu beobachten! 6 Dann werde ich nicht beschämt werden, wenn ich achthabe auf alle deine Gebote. 7 Preisen werde ich dich in Aufrichtigkeit des Herzens, wenn ich gelernt habe die Rechte deiner Gerechtigkeit. 8 Deine Satzungen werde ich beobachten; verlaß mich nicht ganz und gar! 9 Wodurch wird ein Jüngling seinen Pfad in Reinheit wandeln? Indem er sich bewahrt nach deinem Worte. 10 Mit meinem ganzen Herzen habe ich dich gesucht: laß mich nicht abirren von deinen Geboten! 11 In meinem Herzen habe ich dein Wort verwahrt, auf daß ich nicht wider dich sündige. 12 Gepriesen seiest du, Jehova! lehre mich deine Satzungen! (Psalm 119.26) (Psalm 119.64) (Psalm 119.68) 13 Mit meinen Lippen habe ich erzählt alle Rechte deines Mundes. 14 An dem Wege deiner Zeugnisse habe ich mich erfreut wie über allen Reichtum. 15 Über deine Vorschriften will ich sinnen und achthaben auf deine Pfade. 16 An deinen Satzungen habe ich meine Wonne; deines Wortes werde ich nicht vergessen. (Psalm 119.24) (Psalm 119.61) (Römer 7.22) 17 Tue wohl an deinem Knechte, so werde ich leben; und ich will dein Wort bewahren. 18 Öffne meine Augen, damit ich Wunder schaue in deinem Gesetz! 19 Ein Fremdling bin ich im Lande, verbirg nicht vor mir deine Gebote! (Psalm 39.13) 20 Zermalmt ist meine Seele vor Verlangen nach deinen Rechten zu aller Zeit. 21 Gescholten hast du die Übermütigen, die Verfluchten, welche abirren von deinen Geboten. (5. Mose 27.26) 22 Wälze von mir Hohn und Verachtung! denn deine Zeugnisse habe ich bewahrt. 23 Sitzen auch Fürsten und bereden sich wider mich, dein Knecht sinnt über deine Satzungen. 24 Deine Zeugnisse sind auch meine Wonne, meine Ratgeber. (Psalm 119.35) 25 Am Staube klebt meine Seele; belebe mich nach deinem Worte! 26 Meine Wege habe ich erzählt, und du hast mich erhört; lehre mich deine Satzungen! 27 Laß mich verstehen den Weg deiner Vorschriften, und sinnen will ich über deine Wundertaten. 28 Vor Traurigkeit zerfließt in Tränen meine Seele; richte mich auf nach deinem Worte! 29 Wende von mir ab den Weg der Lüge und gewähre mir dein Gesetz! 30 Den Weg der Treue habe ich erwählt, habe vor mich gestellt deine Rechte. 31 Ich hange an deinen Zeugnissen; Jehova, laß mich nicht beschämt werden! 32 Den Weg deiner Gebote werde ich laufen, wenn du Raum gemacht haben wirst meinem Herzen. 33 Lehre mich, Jehova, den Weg deiner Satzungen, und ich will ihn bewahren bis ans Ende. 34 Gib mir Einsicht, und ich will dein Gesetz bewahren und es halten von ganzem Herzen. 35 Laß mich wandeln auf dem Pfade deiner Gebote! denn an ihm habe ich meine Lust. (Psalm 119.47) 36 Neige mein Herz zu deinen Zeugnissen und nicht zum Gewinn! 37 Wende meine Augen ab, daß sie Eitles nicht sehen! belebe mich in deinen Wegen! 38 Bestätige deinem Knechte deine Zusage, welche deiner Furcht entspricht! 39 Wende ab meinen Hohn, den ich fürchte! denn deine Rechte sind gut. 40 Siehe, ich verlange nach deinen Vorschriften; belebe mich in deiner Gerechtigkeit! 41 Und laß über mich kommen deine Gütigkeiten, Jehova, deine Rettung nach deiner Zusage! 42 So werde ich Antwort geben dem mich Höhnenden; denn ich vertraue auf dein Wort. 43 Und entziehe meinem Munde nicht gänzlich das Wort der Wahrheit! denn ich harre auf deine Rechte. 44 Und halten will ich dein Gesetz beständig, immer und ewiglich. 45 Und ich werde wandeln in weitem Raume; denn nach deinen Vorschriften habe ich getrachtet. 46 Und vor Königen will ich reden von deinen Zeugnissen und mich nicht schämen. (Matthäus 10.18) (Römer 1.16) 47 Und ich werde meine Wonne haben an deinen Geboten, die ich liebe, (Psalm 119.70) 48 Und werde meine Hände aufheben zu deinen Geboten, die ich liebe; und über deine Satzungen will ich sinnen. 49 Gedenke des Wortes an deinen Knecht, auf welches du mich hast harren lassen! 50 Dies ist mein Trost in meinem Elende, daß deine Zusage mich belebt hat. (Psalm 19.8) 51 Die Übermütigen haben mich über die Maßen verspottet; von deinem Gesetz bin ich nicht abgewichen. 52 Ich gedachte, Jehova, deiner Rechte von alters her, und ich tröstete mich. 53 Zornglut hat mich ergriffen wegen der Gesetzlosen, die dein Gesetz verlassen. 54 Deine Satzungen sind meine Gesänge gewesen im Hause meiner Fremdlingschaft. 55 Des Nachts habe ich deines Namens gedacht, Jehova, und ich habe dein Gesetz gehalten. 56 Dies ist mir geschehen, weil ich deine Vorschriften bewahrt habe. 57 Mein Teil, Jehova, habe ich gesagt, ist, deine Worte zu bewahren. 58 Von ganzem Herzen habe ich dich angefleht; sei mir gnädig nach deiner Zusage! 59 Ich habe meine Wege überdacht, und meine Füße gekehrt zu deinen Zeugnissen. 60 Ich habe geeilt und nicht gesäumt, deine Gebote zu halten. 61 Die Bande der Gesetzlosen haben mich umgeben; dein Gesetz habe ich nicht vergessen. (Psalm 119.83) 62 Um Mitternacht stehe ich auf, um dich zu preisen wegen der Rechte deiner Gerechtigkeit. (Psalm 42.9) 63 Ich bin der Gefährte aller, die dich fürchten, und derer, die deine Vorschriften beobachten. 64 Von deiner Güte, Jehova, ist die Erde erfüllt; lehre mich deine Satzungen! (Psalm 33.5) 65 Du hast Gutes getan an deinem Knechte, Jehova, nach deinem Worte. (Psalm 119.17) (Psalm 119.41) 66 Gute Einsicht und Erkenntnis lehre mich! denn ich habe deinen Geboten geglaubt. 67 Bevor ich gedemütigt ward, irrte ich; jetzt aber bewahre ich dein Wort. (Psalm 119.75) (Jesaja 28.19) 68 Du bist gut und guttätig; lehre mich deine Satzungen! (Psalm 119.12) 69 Lügen haben die Übermütigen wider mich erdichtet; ich bewahre deine Vorschriften von ganzem Herzen. (Psalm 119.78) 70 Ihr Herz ist dick geworden wie Fett; ich habe meine Wonne an deinem Gesetz. (Psalm 119.77) 71 Es ist gut für mich, daß ich gedemütigt ward, damit ich deine Satzungen lernte. (Psalm 118.21) 72 Besser ist mir das Gesetz deines Mundes als Tausende von Gold und Silber. (Psalm 19.11) 73 Deine Hände haben mich gemacht und bereitet; gib mir Einsicht, und ich will deine Gebote lernen. 74 Die dich fürchten, werden mich sehen und sich freuen; denn ich habe auf dein Wort geharrt. 75 Ich weiß, Jehova, daß deine Gerichte Gerechtigkeit sind und daß du mich gedemütigt hast in Treue. (Psalm 119.67) 76 Laß doch deine Güte mir zum Troste sein, nach deiner Zusage an deinen Knecht! (Psalm 109.21) 77 Laß deine Erbarmungen über mich kommen, so werde ich leben; denn dein Gesetz ist meine Wonne. (Psalm 119.143) 78 Laß beschämt werden die Übermütigen! denn sie haben mich gebeugt ohne Grund; ich, ich sinne über deine Vorschriften. (Psalm 119.85-86) 79 Laß sich zu mir kehren, die dich fürchten und die deine Zeugnisse kennen! 80 Laß mein Herz untadelig sein in deinen Satzungen, damit ich nicht beschämt werde! 81 Meine Seele schmachtet nach deiner Rettung, ich harre auf dein Wort. 82 Meine Augen schmachten nach deiner Zusage, indem ich spreche: Wann wirst du mich trösten? 83 Denn wie ein Schlauch im Rauche bin ich geworden; deine Satzungen habe ich nicht vergessen. (Psalm 119.93) 84 Wie viele werden der Tage deines Knechtes sein? Wann wirst du Gericht üben an meinen Verfolgern? 85 Die Übermütigen haben mir Gruben gegraben, sie, die nicht nach deinem Gesetz sind. (Psalm 119.69) 86 Alle deine Gebote sind Treue. Sie haben mich verfolgt ohne Grund: hilf mir! 87 Wenig fehlte, so hätten sie mich vernichtet auf der Erde; ich aber, ich habe deine Vorschriften nicht verlassen. 88 Belebe mich nach deiner Güte, und ich will bewahren das Zeugnis deines Mundes. (Psalm 119.149) 89 In Ewigkeit, Jehova, steht dein Wort fest in den Himmeln; (Jesaja 40.8) 90 Von Geschlecht zu Geschlecht währt deine Treue; du hast die Erde festgestellt, und sie steht. 91 Nach deinen Verordnungen stehen sie heute da, denn alle Dinge dienen dir. 92 Wäre nicht dein Gesetz meine Wonne gewesen, dann würde ich umgekommen sein in meinem Elende. (Psalm 119.50) (Jeremia 15.16) 93 Nimmermehr werde ich deine Vorschriften vergessen, denn durch sie hast du mich belebt. (Psalm 119.109) 94 Ich bin dein, rette mich! denn ich habe nach deinen Vorschriften getrachtet. (Psalm 119.45) 95 Die Gesetzlosen haben mir aufgelauert, um mich umzubringen; ich achte auf deine Zeugnisse. 96 Von aller Vollkommenheit habe ich ein Ende gesehen; sehr ausgedehnt ist dein Gebot. 97 Wie liebe ich dein Gesetz! Es ist mein Sinnen den ganzen Tag. (Psalm 1.2) 98 Weiser als meine Feinde machen mich deine Gebote, denn immer sind sie bei mir. (5. Mose 4.6) 99 Verständiger bin ich als alle meine Lehrer, denn deine Zeugnisse sind mein Sinnen. 100 Mehr Einsicht habe ich als die Alten, denn deine Vorschriften habe ich bewahrt. 101 Von jedem bösen Pfade habe ich meine Füße zurückgehalten, damit ich dein Wort bewahre. 102 Nicht bin ich von deinen Rechten gewichen, denn du, du hast mich unterwiesen. 103 Wie süß sind meinem Gaumen deine Worte, mehr als Honig meinem Munde! (Psalm 19.11) 104 Aus deinen Vorschriften empfange ich Einsicht; darum hasse ich jeden Lügenpfad. 105 Dein Wort ist Leuchte meinem Fuße und Licht für meinen Pfad. (2. Petrus 1.19) 106 Ich habe geschworen und halte es aufrecht, zu beobachten die Rechte deiner Gerechtigkeit. 107 Ich bin über die Maßen gebeugt; Jehova, belebe mich nach deinem Worte! (Psalm 119.67) (Psalm 119.71) 108 Laß dir doch wohlgefallen, Jehova, die freiwilligen Opfer meines Mundes, lehre mich deine Rechte! 109 Mein Leben ist stets in meiner Hand, aber dein Gesetz habe ich nicht vergessen. (Psalm 119.141) 110 Die Gesetzlosen haben mir eine Schlinge gelegt, aber von deinen Vorschriften bin ich nicht abgeirrt. 111 Deine Zeugnisse habe ich mir als Erbteil genommen auf ewig, denn meines Herzens Freude sind sie. 112 Ich habe mein Herz geneigt, deine Satzungen zu tun ewiglich bis ans Ende. 113 Die Doppelherzigen hasse ich, und ich liebe dein Gesetz. (Psalm 31.7) 114 Mein Bergungsort und mein Schild bist du; auf dein Wort harre ich. (Psalm 3.4) 115 Weichet von mir, ihr Übeltäter: ich will die Gebote meines Gottes bewahren. 116 Unterstütze mich nach deiner Zusage, so werde ich leben; und laß mich nicht beschämt werden in meiner Hoffnung! 117 Stütze mich, so werde ich gerettet werden; und ich will stets schauen auf deine Satzungen. 118 Verworfen hast du alle, die von deinen Satzungen abirren; denn Lüge ist ihr Trug. 119 Wie Schlacken hast du hinweggeräumt alle Gesetzlosen der Erde; darum liebe ich deine Zeugnisse. 120 Vor deinem Schrecken schaudert mein Fleisch, und ich fürchte mich vor deinen Gerichten. 121 Ich habe Recht und Gerechtigkeit geübt; überlaß mich nicht meinen Bedrückern! 122 Sei Bürge für deinen Knecht zum Guten; laß die Übermütigen mich nicht bedrücken! (Psalm 19.14) 123 Meine Augen schmachten nach deiner Rettung und nach der Zusage deiner Gerechtigkeit. 124 Handle mit deinem Knechte nach deiner Güte, und lehre mich deine Satzungen! 125 Dein Knecht bin ich, gib mir Einsicht, so werde ich deine Zeugnisse erkennen. 126 Es ist Zeit für Jehova zu handeln: sie haben dein Gesetz gebrochen. 127 Darum liebe ich deine Gebote mehr als Gold und gediegenes Gold; (Psalm 19.11) 128 Darum halte ich alle deine Vorschriften für recht; jeden Lügenpfad hasse ich. 129 Wunderbar sind deine Zeugnisse, darum bewahrt sie meine Seele. 130 Die Eröffnung deines Wortes erleuchtet, gibt Einsicht den Einfältigen. (Psalm 19.8) 131 Ich habe meinen Mund weit aufgetan und gelechzt, denn ich habe verlangt nach deinen Geboten. 132 Wende dich zu mir und sei mir gnädig, nach dem Rechte derer, die deinen Namen lieben! 133 Befestige meine Schritte in deinem Worte, und laß kein Unrecht mich beherrschen! (Psalm 17.5) 134 Erlöse mich von der Bedrückung des Menschen, und ich will deine Vorschriften beobachten. 135 Laß dein Angesicht leuchten über deinen Knecht, und lehre mich deine Satzungen! 136 Wasserbäche fließen herab aus meinen Augen, weil sie dein Gesetz nicht halten. 137 Gerecht bist du, Jehova, und gerade sind deine Gerichte. 138 Du hast in Gerechtigkeit deine Zeugnisse geboten und in Treue gar sehr. 139 Verzehrt hat mich mein Eifer, denn meine Bedränger haben deine Worte vergessen. (Psalm 69.10) 140 Wohlgeläutert ist dein Wort, und dein Knecht hat es lieb. 141 Gering bin ich und verachtet; deine Vorschriften habe ich nicht vergessen. (Psalm 119.153) 142 Deine Gerechtigkeit ist eine ewige Gerechtigkeit, und dein Gesetz ist Wahrheit. 143 Angst und Bedrängnis haben mich erreicht; deine Gebote sind meine Wonne. (Psalm 119.174) 144 Gerechtigkeit sind deine Zeugnisse ewiglich; gib mir Einsicht, so werde ich leben. 145 Von ganzem Herzen habe ich gerufen; erhöre mich, Jehova! ich will deine Satzungen beobachten. 146 Zu dir habe ich gerufen, rette mich! und ich will deine Zeugnisse bewahren. 147 Der Morgendämmerung bin ich zuvorgekommen und habe geschrieen; auf dein Wort habe ich geharrt. (Psalm 119.114) 148 Meine Augen sind den Nachtwachen zuvorgekommen, um zu sinnen über dein Wort. 149 Höre meine Stimme nach deiner Güte; Jehova, belebe mich nach deinen Rechten! (Psalm 119.88) (Psalm 119.154) (Psalm 119.159) 150 Es haben sich genaht, die bösen Plänen nachjagen; fern sind sie von deinem Gesetz. 151 Du bist nahe, Jehova; und alle deine Gebote sind Wahrheit. (Psalm 119.86) 152 Von alters her habe ich aus deinen Zeugnissen gewußt, daß du sie gegründet hast auf ewig. 153 Sieh an mein Elend und befreie mich! denn dein Gesetz habe ich nicht vergessen. (Psalm 119.176) 154 Führe meinen Rechtsstreit und erlöse mich! belebe mich nach deiner Zusage! 155 Fern ist von den Gesetzlosen Rettung, denn nach deinen Satzungen trachten sie nicht. 156 Deiner Erbarmungen sind viele, Jehova; belebe mich nach deinen Rechten! 157 Viele sind meiner Verfolger und meiner Bedränger; von deinen Zeugnissen bin ich nicht abgewichen. 158 Die Treulosen habe ich gesehen, und es ekelte mich an, weil sie dein Wort nicht bewahrten. 159 Sieh, daß ich deine Vorschriften lieb habe; nach deiner Güte, Jehova, belebe mich! 160 Die Summe deines Wortes ist Wahrheit, und alles Recht deiner Gerechtigkeit währt ewiglich. (Johannes 17.17) 161 Fürsten haben mich verfolgt ohne Ursache; aber vor deinem Worte hat mein Herz sich gefürchtet. 162 Ich freue mich über dein Wort wie einer, der große Beute findet. 163 Lüge hasse und verabscheue ich; ich liebe dein Gesetz. 164 Siebenmal des Tages lobe ich dich um der Rechte deiner Gerechtigkeit willen. 165 Große Wohlfahrt haben die, die dein Gesetz lieben, und kein Fallen gibt es für sie. 166 Ich habe auf deine Rettung gewartet, Jehova; und deine Gebote habe ich getan. (1. Mose 49.18) 167 Meine Seele hat deine Zeugnisse bewahrt, und ich liebe sie sehr. 168 Deine Vorschriften und deine Zeugnisse habe ich bewahrt, denn alle meine Wege sind vor dir. (Psalm 18.22) 169 Laß mein Schreien nahe vor dich kommen, Jehova; gib mir Einsicht nach deinem Worte! 170 Laß vor dich kommen mein Flehen; errette mich nach deiner Zusage! 171 Meine Lippen sollen dein Lob hervorströmen lassen, wenn du mich gelehrt hast deine Satzungen. 172 Meine Zunge soll laut reden von deinem Worte, denn alle deine Gebote sind Gerechtigkeit. (Psalm 1.2) (Sprüche 6.22) 173 Laß deine Hand mir zu Hilfe kommen! denn ich habe deine Vorschriften erwählt. 174 Ich sehne mich nach deiner Rettung, Jehova; und dein Gesetz ist meine Wonne. (Psalm 119.16) 175 Laß meine Seele leben, und sie wird dich loben; und deine Rechte mögen mir helfen! 176 Ich bin umhergeirrt wie ein verlorenes Schaf; suche deinen Knecht! denn ich habe deine Gebote nicht vergessen. (Psalm 119.16) (Jesaja 53.6)

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.