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Psalm - Kapitel 116

1 Ich liebe Jehova; denn er hörte meine Stimme, mein Flehen; 2 Denn er hat zu mir geneigt sein Ohr; und ich will ihn anrufen in allen meinen Tagen. 3 Es umfingen mich die Bande des Todes, und die Bedrängnisse des Scheols erreichten mich; ich fand Drangsal und Kummer. (Psalm 18.6) (Psalm 116.8) 4 Und ich rief an den Namen Jehovas: Bitte, Jehova, errette meine Seele! 5 Gnädig ist Jehova und gerecht, und unser Gott ist barmherzig. 6 Jehova bewahrt die Einfältigen; ich war elend, und er hat mich gerettet. 7 Kehre wieder, meine Seele, zu deiner Ruhe! Denn Jehova hat wohlgetan an dir. (Psalm 42.6) 8 Denn du hast meine Seele errettet vom Tode, meine Augen von Tränen, meinen Fuß vom Sturz. 9 Ich werde wandeln vor Jehova in dem Lande der Lebendigen. (Psalm 27.13) 10 Ich glaubte, darum redete ich. Ich bin sehr gebeugt gewesen. (2. Korinther 4.13) 11 Ich sprach in meiner Bestürzung: Alle Menschen sind Lügner! (Römer 3.4) 12 Wie soll ich Jehova alle seine Wohltaten an mir vergelten? 13 Den Becher der Rettungen will ich nehmen und anrufen den Namen Jehovas. 14 Ich will Jehova meine Gelübde bezahlen, ja, in der Gegenwart seines ganzen Volkes. (Psalm 22.26) 15 Kostbar ist in den Augen Jehovas der Tod seiner Frommen. (Psalm 72.14) 16 Bitte, Jehova! denn ich bin dein Knecht; ich bin dein Knecht, der Sohn deiner Magd; gelöst hast du meine Bande. 17 Dir will ich Opfer des Lobes opfern, und anrufen den Namen Jehovas. 18 Ich will Jehova meine Gelübde bezahlen, ja, in der Gegenwart seines ganzen Volkes. 19 In den Vorhöfen des Hauses Jehovas, in deiner Mitte, Jerusalem. Lobet Jehova!

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)