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Psalm - Kapitel 115

1 Nicht uns, Jehova, nicht uns, sondern deinem Namen gib Ehre, um deiner Güte, um deiner Wahrheit willen! 2 Warum sollen die Nationen sagen: Wo ist denn ihr Gott? (Psalm 42.4) 3 Aber unser Gott ist in den Himmeln; alles was ihm wohlgefällt, tut er. 4 Ihre Götzen sind Silber und Gold, ein Werk von Menschenhänden. (5. Mose 4.28) (Psalm 135.15) (Jesaja 44.9) 5 Einen Mund haben sie und reden nicht; Augen haben sie und sehen nicht; 6 Ohren haben sie und hören nicht; eine Nase haben sie und riechen nicht; 7 Sie haben Hände und tasten nicht, Füße, und sie gehen nicht; keinen Laut geben sie mit ihrer Kehle. 8 Ihnen gleich sind die, die sie machen, ein jeder, der auf sie vertraut. 9 Israel, vertraue auf Jehova! ihre Hilfe und ihr Schild ist er. (Psalm 118.2) 10 Haus Aaron, vertrauet auf Jehova! ihre Hilfe und ihr Schild ist er. (Psalm 118.3) 11 Ihr, die ihr Jehova fürchtet, vertrauet auf Jehova! ihre Hilfe und ihr Schild ist er. (Psalm 118.4) 12 Jehova hat unser gedacht, er wird segnen; er wird segnen das Haus Israel, segnen das Haus Aaron. 13 Er wird segnen, die Jehova fürchten, die Kleinen mit den Großen. 14 Jehova wird zu euch hinzufügen, zu euch und zu euren Kindern. 15 Gesegnet seid ihr von Jehova, der Himmel und Erde gemacht hat. 16 Die Himmel sind die Himmel Jehovas, die Erde aber hat er den Menschenkindern gegeben. 17 Die Toten werden Jehova nicht loben, noch alle, die zum Schweigen hinabfahren; (Psalm 6.6) (Jesaja 38.18) 18 Wir aber, wir werden Jehova preisen von nun an bis in Ewigkeit. Lobet Jehova!

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)