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Psalm - Kapitel 112

1 {Lobet Jehova!} Glückselig der Mann, der Jehova fürchtet, der große Lust hat an seinen Geboten! (Psalm 1.1) 2 Sein Same wird mächtig sein im Lande; es wird gesegnet werden das Geschlecht der Aufrichtigen. (Sprüche 20.7) 3 Vermögen und Reichtum wird in seinem Hause sein, und seine Gerechtigkeit besteht ewiglich. 4 Den Aufrichtigen geht Licht auf in der Finsternis; er ist gnädig und barmherzig und gerecht. (Psalm 37.6) 5 Wohl dem Manne, der gnädig ist und leiht! er wird seine Sachen durchführen im Gericht; (Psalm 41.2) 6 Denn in Ewigkeit wird er nicht wanken. Zum ewigen Andenken wird der Gerechte sein. 7 Nicht wird er sich fürchten vor böser Kunde; fest ist sein Herz, vertrauend auf Jehova. 8 Befestigt ist sein Herz; er fürchtet sich nicht, bis er seine Lust sieht an seinen Bedrängern. (Psalm 91.8) 9 Er streut aus, gibt den Armen; seine Gerechtigkeit besteht ewiglich; sein Horn wird erhöht werden in Ehre. (2. Korinther 9.9) 10 Der Gesetzlose wird es sehen und sich ärgern; mit seinen Zähnen wird er knirschen und vergehen; das Begehren der Gesetzlosen wird untergehen. (Psalm 35.16)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)