1{Lobet Jehova!} Glückselig der Mann, der Jehova fürchtet, der große Lust hat an seinen Geboten!(Psalm 1.1)2Sein Same wird mächtig sein im Lande; es wird gesegnet werden das Geschlecht der Aufrichtigen.(Sprüche 20.7)3Vermögen und Reichtum wird in seinem Hause sein, und seine Gerechtigkeit besteht ewiglich.4Den Aufrichtigen geht Licht auf in der Finsternis; er ist gnädig und barmherzig und gerecht.(Psalm 37.6)5Wohl dem Manne, der gnädig ist und leiht! er wird seine Sachen durchführen im Gericht;(Psalm 41.2)6Denn in Ewigkeit wird er nicht wanken. Zum ewigen Andenken wird der Gerechte sein.7Nicht wird er sich fürchten vor böser Kunde; fest ist sein Herz, vertrauend auf Jehova.8Befestigt ist sein Herz; er fürchtet sich nicht, bis er seine Lust sieht an seinen Bedrängern.(Psalm 91.8)9Er streut aus, gibt den Armen; seine Gerechtigkeit besteht ewiglich; sein Horn wird erhöht werden in Ehre.(2. Korinther 9.9)10Der Gesetzlose wird es sehen und sich ärgern; mit seinen Zähnen wird er knirschen und vergehen; das Begehren der Gesetzlosen wird untergehen.(Psalm 35.16)
1Du sollst kein falsches Gerücht verbreiten! Leihe keinem Gottlosen deine Hand, daß du durch dein Zeugnis einen Frevel unterstützest!(2. Mose 20.16)2Du sollst nicht der Mehrheit folgen zum Bösen und sollst vor Gericht deine Aussagen nicht nach der Mehrheit richten, um zu verdrehen.3Du sollst den Armen nicht beschönigen in seinem Prozeß.(3. Mose 19.15)4Wenn du den Ochsen oder Esel deines Feindes antriffst, der sich verlaufen hat, so sollst du ihm denselben wiederbringen.(Lukas 6.27)5Siehst du den Esel deines Feindes unter seiner Last erliegen, könntest du es unterlassen, ihm zu helfen? Du sollst ihm samt jenem aufhelfen!6Du sollst das Recht deines Armen nicht beugen in seinem Prozeß.(5. Mose 27.19)7Von falscher Anklage halte dich fern und bringe keinen Unschuldigen und Gerechten um; denn ich spreche keinen Gottlosen gerecht.8Und nimm kein Geschenk! Denn das Geschenk macht die Sehenden blind und verkehrt die Sache der Gerechten.(5. Mose 16.19)(5. Mose 27.25)9Und bedrücke den Fremdling nicht; denn ihr wißt, wie es den Fremdlingen zumute ist; denn ihr seid Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.(2. Mose 22.20)
Sabbatjahr und Sabbat
10Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln;(3. Mose 25.1)(5. Mose 15.1)11aber im siebenten sollst du es brach liegen und sich ausruhen lassen, daß sich die Armen deines Volkes davon nähren, und was sie übriglassen, mögen die Tiere des Feldes fressen; desgleichen sollst du mit deinem Weinberg und Olivengarten tun.12Sechs Tage sollst du deine Werke verrichten, aber am siebenten Tag sollst du feiern, damit dein Ochs und dein Esel ausruhen und deiner Magd Sohn und der Fremdling sich erholen.(2. Mose 20.8-11)13Befolget alles, was ich euch befohlen habe, und erwähnet die Namen der fremden Götter nicht; die sollen gar nicht über eure Lippen kommen!(Josua 23.7)
Die drei großen Jahresfeste
14Dreimal im Jahr sollst du mir ein Fest feiern.15Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten: sieben Tage sollst du ungesäuertes Brot essen zur bestimmten Zeit im Monat Abib, wie ich dir befohlen habe; denn in demselben bist du aus Ägypten ausgezogen. Man erscheine aber nicht leer vor mir!(2. Mose 12.15)16Und das Erntefest, da du deine ersten Erzeugnisse darbringst von dem, was du auf dem Felde gesät hast; und das Fest der Einsammlung am Ausgang des Jahres, wenn du deine Erzeugnisse vom Felde eingesammelt hast.17Dreimal im Jahr soll alle deine Mannschaft vor dem Herrscher, dem HERRN, erscheinen!18Du sollst das Blut meiner Opfer nicht zusammen mit Sauerteig darbringen, und das Fett meiner Festopfer soll nicht bleiben bis zum andern Morgen.(2. Mose 12.10)19Die frühesten Erstlinge deines Ackers sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen!(2. Mose 22.29)(5. Mose 14.21)(5. Mose 26.1)
Mahnungen für die Besitznahme von Kanaan. Warnung vor dem Götzendienst
20Siehe, ich sende einen Engel vor dir her, dich zu behüten auf dem Weg und dich an den Ort zu bringen, den ich bereitet habe.(2. Mose 14.19)21Hüte dich vor ihm und gehorche seiner Stimme und sei nicht widerspenstig gegen ihn; denn er wird eure Übertretungen nicht ertragen; denn mein Name ist in ihm.(Jesaja 63.9-10)22Wirst du aber seiner Stimme gehorchen und alles tun, was ich sage, so will ich deine Feinde befehden und deinen Widersachern widerwärtig sein.23Wenn nun mein Engel vor dir hergeht und dich zu den Amoritern, Hetitern, Pheresitern, Kanaanitern, Hevitern und Jebusitern bringt und ich sie vertilge,24so sollst du ihre Götter nicht anbeten, noch ihnen dienen, und sollst es nicht machen wie sie; sondern du sollst ihre Säulen niederreißen und sie gänzlich zerstören.(2. Mose 20.5)(3. Mose 18.3)25Und ihr sollt dem HERRN, eurem Gott, dienen, so wird er dein Brot und dein Wasser segnen; und ich will die Krankheit aus deiner Mitte tun.(2. Mose 15.26)26Es soll keine Kinderlose und keine Unfruchtbare in deinem Lande sein; ich will die Zahl deiner Tage voll machen.27Ich will meinen Schrecken vor dir hersenden und will alle Völker in Verwirrung bringen, zu welchen du kommst, und will machen, daß alle deine Feinde dir den Rücken kehren sollen.28Ich will Hornissen vor dir hersenden, damit sie die Heviter, die Kanaaniter und Hetiter vor dir her vertreiben.(5. Mose 1.44)(5. Mose 7.20)(Josua 24.12)29Ich will sie aber nicht in einem Jahre vor dir her vertreiben, damit das Land nicht zur Wüste werde und die wilden Tiere sich nicht zu deinem Schaden vermehren.30Nach und nach will ich sie vor dir vertreiben, in dem Maß, wie du zunimmst und das Land ererben kannst.31Und ich setze deine Grenze vom Schilfmeer bis zum Philistermeer und von der Wüste bis zum Strom Euphrat ; denn ich will die Bewohner des Landes in eure Hand geben, daß du sie vor dir her vertreibest.(1. Mose 15.18)32Du sollst mit ihnen und mit ihren Göttern keinen Bund schließen;(2. Mose 34.12)(5. Mose 7.2)33sie sollen nicht in deinem Lande wohnen, damit sie dich nicht zur Sünde gegen mich verleiten; denn du würdest ihren Göttern dienen, und sie würden dir zum Fallstrick werden.(Richter 2.3)