1{Von David. Ein Psalm.} Jehova sprach zu meinem Herrn: Setze dich zu meiner Rechten, bis ich deine Feinde lege zum Schemel deiner Füße!(1. Korinther 15.25)(Philipper 2.8-9)(Hebräer 10.12-13)2Den Stab deiner Macht wird Jehova aus Zion senden; herrsche inmitten deiner Feinde!(Psalm 2.6)3Dein Volk wird voller Willigkeit sein am Tage deiner Macht; in heiliger Pracht, aus dem Schoße der Morgenröte wird dir der Tau deiner Jugend kommen.(Psalm 29.2)4Geschworen hat Jehova, und es wird ihn nicht gereuen: "Du bist Priester in Ewigkeit nach der Weise Melchisedeks!"(1. Mose 14.18-20)(Hebräer 5.10)(Hebräer 6.20)(Hebräer 7.17)(Hebräer 7.21)5Der Herr zu deiner Rechten zerschmettert Könige am Tage seines Zornes.(Psalm 2.2)(Psalm 2.5)(Psalm 2.9)6Er wird richten unter den Nationen, er füllt alles mit Leichen; das Haupt über ein großes Land zerschmettert er.7Auf dem Wege wird er trinken aus dem Bache, darum wird er das Haupt erheben.
1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich:2Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein.(3. Mose 15.19)3Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.(1. Mose 17.11-12)(Lukas 2.21)(Johannes 7.22)4Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.5Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.6Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen;(3. Mose 5.7)7der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.8Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde.(Lukas 2.24)