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Psalm - Kapitel 109

1 {Dem Vorsänger. Von David, ein Psalm.} Gott meines Lobes, schweige nicht! 2 Denn der Mund des Gesetzlosen und der Mund des Truges haben sich wider mich geöffnet, mit Lügenzunge haben sie zu mir geredet; 3 Und mit Worten des Hasses haben sie mich umgeben und haben wider mich gestritten ohne Ursache. 4 Für meine Liebe feindeten sie mich an; ich aber bin stets im Gebet. 5 Und sie haben mir Böses für Gutes erwiesen und Haß für meine Liebe. (Psalm 35.12) 6 Bestelle einen Gesetzlosen über ihn, und ein Widersacher stehe zu seiner Rechten! 7 Wenn er gerichtet wird, gehe er schuldig aus, und sein Gebet werde zur Sünde! 8 Seiner Tage seien wenige, sein Amt empfange ein anderer! (Apostelgeschichte 1.20) 9 Seine Söhne seien Waisen, und sein Weib eine Witwe! 10 Und mögen seine Söhne umherschweifen und betteln und fern von ihren verwüsteten Wohnungen nach Brot suchen! 11 Der Wucherer umgarne alles, was er hat, und Fremde mögen rauben seine Arbeit! 12 Er habe niemand, der ihm Güte bewahre, und es sei niemand, der seinen Waisen gnädig sei! 13 Seine Nachkommen mögen ausgerottet werden; im folgenden Geschlecht erlösche ihr Name! 14 Gedacht werde vor Jehova der Ungerechtigkeit seiner Väter, und nicht werde ausgelöscht die Sünde seiner Mutter! (2. Mose 20.5) 15 Sie seien beständig vor Jehova, und er rotte ihr Gedächtnis aus von der Erde! (Sprüche 10.7) 16 Darum daß er nicht gedachte, Güte zu üben, und verfolgte den elenden und armen Mann, und den, der verzagten Herzens war, um ihn zu töten. 17 Und er liebte den Fluch, so komme er auf ihn! und er hatte kein Gefallen an Segen, so sei er fern von ihm! 18 Und er zog den Fluch an wie sein Kleid, so dringe er wie Wasser in sein Inneres und wie Öl in seine Gebeine! (4. Mose 5.22) 19 Er sei ihm wie ein Gewand, in das er sich hüllt, und zu einem Gürtel, womit er stets sich gürtet! 20 Das sei der Lohn meiner Widersacher von seiten Jehovas, und derer, die Böses reden wider meine Seele! 21 Du aber, Jehova, Herr, wirke für mich um deines Namens willen; weil deine Güte gut ist, errette mich! 22 Denn ich, ich bin elend und arm, und mein Herz ist verwundet in meinem Innern. 23 Wie ein Schatten, wenn er sich streckt, gehe ich dahin, werde hinweggescheucht wie die Heuschrecke. 24 Meine Knie wanken vom Fasten, und mein Fleisch ist abgemagert. 25 Und ich, ich bin ihnen zum Hohn geworden; wenn sie mich sehen, schütteln sie ihren Kopf. (Psalm 22.8) 26 Hilf mir, Jehova, mein Gott! rette mich nach deiner Güte! 27 Damit sie wissen, daß dies deine Hand ist, daß du, Jehova, es getan hast. 28 Mögen sie fluchen, du aber segne! Stehen sie auf, so laß sie beschämt werden, und deinen Knecht sich freuen! (Matthäus 5.11) 29 Laß meine Widersacher bekleidet werden mit Schande, und in ihre Schmach sich hüllen wie in einen Mantel! (Psalm 35.26) 30 Ich werde Jehova sehr preisen mit meinem Munde, und inmitten vieler werde ich ihn loben. 31 Denn er stand zur Rechten des Armen, um ihn zu retten von denen, die seine Seele richteten.

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3. Mose - Kapitel 7

Vorschriften über die Ausführung der Schuld- und Friedensopfer

1 Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist: (3. Mose 5.14) 2 Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll man auch das Schuldopfer schächten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen. (3. Mose 1.3) (3. Mose 1.5) 3 Auch soll man von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz samt dem Fett, welches die Eingeweide bedeckt; 4 dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem, was über die Leber hervorragt; über den Nieren soll man es wegnehmen. (3. Mose 3.9-10) 5 Und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen, daß solches Schuldopfer zu einem Feuer werde für den HERRN. 6 Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; es soll aber an heiliger Stätte gegessen werden, weil es hochheilig ist. 7 Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühne damit vollzieht. 8 Dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, gehört auch das Fell des Brandopfers, welches er dargebracht hat. (3. Mose 1.6) 9 Desgleichen alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, im Topf gekocht oder auf der Pfanne bereitet werden, fallen dem Priester zu, der sie darbringt. (3. Mose 2.4-5) (3. Mose 2.7) 10 Alle Speisopfer, seien sie nun mit Öl vermengt oder trocken, gehören allen Söhnen Aarons, einem wie dem andern.

Das Friedensopfer

11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN darbringen soll: (3. Mose 3.1) 12 Will er es zum Lobe opfern, so bringe er zu seinem Lob-Schlachtopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und eingerührtes Semmelmehl, mit Öl gemengte Kuchen. (3. Mose 22.29) 13 Auf einem gesäuerten Brotkuchen soll er seine Opfergabe darbringen, zum Schlachtopfer seines Lob und Dankopfers hinzu. 14 Von allen Opfergaben aber soll er dem HERRN je ein Stück als Hebe darbringen; das soll dem Priester gehören, der das Blut der Dankopfer sprengt. 15 Es soll aber das Fleisch des Lob und Dankopfers am Tage seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übriglassen bis zum Morgen. (3. Mose 19.6) (3. Mose 22.30) 16 Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tage seiner Darbringung gegessen werden und am folgenden Tag, so daß, was davon übrigbleibt, gegessen werden darf. 17 Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag übrigbleibt, das soll man mit Feuer verbrennen. 18 Sollte aber trotzdem am dritten Tage von dem Fleisch seines Dankopfers gegessen werden, so würde der, welcher es dargebracht hat, nicht angenehm sein; es würde ihm nicht zugerechnet, sondern für verdorben gelten, und die Seele, die davon äße, müßte ihre Schuld tragen. 19 Auch wenn das Fleisch mit irgend etwas Unreinem in Berührung kommt, so darf man es nicht essen, sondern muß es mit Feuer verbrennen; sonst aber darf jedermann von diesem Fleisch essen, wenn er rein ist. 20 Eine Seele aber, die ihre Unreinigkeit an sich hat und doch von dem Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN gehört, die soll ausgerottet werden aus ihrem Volk. 21 Auch wenn eine Seele irgend etwas Unreines anrührt, es sei die Unreinigkeit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgend ein unreines Reptil, und ißt doch von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehört, so soll eine solche Seele ausgerottet werden von ihrem Volk.

Verbot des Genusses von Fett und Blut

22 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 23 Sage den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Ochsen, Lämmern und Ziegen! (3. Mose 3.7) 24 Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber essen sollt ihr es nicht. (2. Mose 22.30) 25 Denn wer Fett ißt von dem Vieh, von welchem man dem HERRN Feueropfer darzubringen pflegt, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk! 26 Ihr sollt auch kein Blut essen in allen euren Wohnungen, weder von Geflügel noch vom Vieh; (3. Mose 3.17) 27 jede Seele, die irgendwelches Blut ißt, soll ausgerottet werden aus ihrem Volk!

Opferanteile der Priester

28 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 29 Sage zu den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN ein Dankopfer darbringen will, der lasse dem HERRN seine Gabe zukommen von seinem Dankopfer. 30 Eigenhändig soll er herzubringen, was dem HERRN verbrannt werden soll: Das Fett samt dem Kern stück der Brust soll er bringen, den Brustkern, um ihn als Webopfer vor dem HERRN zu weben. (2. Mose 29.24) 31 Der Priester aber soll das Fett auf dem Altar verbrennen; und der Brustkern fällt Aaron und seinen Söhnen zu. 32 Dazu sollt ihr die rechte Keule von euren Dankopfern dem Priester als Hebe geben; (3. Mose 9.21) 33 und zwar soll derjenige von Aarons Söhnen, der das Blut der Dankopfer und das Fett darbringt, die rechte Keule zum Anteil erhalten. 34 Denn ich habe die Webebrust und die Hebekeule von den Kindern Israel, von ihren Dankopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Anrecht, das sie zu beanspruchen haben von den Kindern Israel. 35 Das ist das Salbungsgeschenk, welches Aaron und seinen Söhnen gemacht wurde von den Feueropfern des HERRN an dem Tage, da er sie herzunahen ließ, dem HERRN Priesterdienst zu tun, 36 davon der HERR am Tage ihrer Salbung befahl, daß es ihnen gegeben werde von den Kindern Israel als ewiges Recht in ihren Geschlechtern. 37 Dies ist das Gesetz vom Brandopfer, vom Speisopfer, vom Sündopfer, vom Schuldopfer, vom Einweihungsopfer und vom Dankopfer, (3. Mose 6.13) 38 welches der HERR Mose auf dem Berge Sinai gegeben hat, des Tages, da er den Kindern Israel befahl, dem HERRN ihre Opfer darzubringen, in der Wüste Sinai.