1{Dem Vorsänger. Von David, ein Psalm.} Gott meines Lobes, schweige nicht!2Denn der Mund des Gesetzlosen und der Mund des Truges haben sich wider mich geöffnet, mit Lügenzunge haben sie zu mir geredet;3Und mit Worten des Hasses haben sie mich umgeben und haben wider mich gestritten ohne Ursache.4Für meine Liebe feindeten sie mich an; ich aber bin stets im Gebet.5Und sie haben mir Böses für Gutes erwiesen und Haß für meine Liebe.(Psalm 35.12)6Bestelle einen Gesetzlosen über ihn, und ein Widersacher stehe zu seiner Rechten!7Wenn er gerichtet wird, gehe er schuldig aus, und sein Gebet werde zur Sünde!8Seiner Tage seien wenige, sein Amt empfange ein anderer!(Apostelgeschichte 1.20)9Seine Söhne seien Waisen, und sein Weib eine Witwe!10Und mögen seine Söhne umherschweifen und betteln und fern von ihren verwüsteten Wohnungen nach Brot suchen!11Der Wucherer umgarne alles, was er hat, und Fremde mögen rauben seine Arbeit!12Er habe niemand, der ihm Güte bewahre, und es sei niemand, der seinen Waisen gnädig sei!13Seine Nachkommen mögen ausgerottet werden; im folgenden Geschlecht erlösche ihr Name!14Gedacht werde vor Jehova der Ungerechtigkeit seiner Väter, und nicht werde ausgelöscht die Sünde seiner Mutter!(2. Mose 20.5)15Sie seien beständig vor Jehova, und er rotte ihr Gedächtnis aus von der Erde!(Sprüche 10.7)16Darum daß er nicht gedachte, Güte zu üben, und verfolgte den elenden und armen Mann, und den, der verzagten Herzens war, um ihn zu töten.17Und er liebte den Fluch, so komme er auf ihn! und er hatte kein Gefallen an Segen, so sei er fern von ihm!18Und er zog den Fluch an wie sein Kleid, so dringe er wie Wasser in sein Inneres und wie Öl in seine Gebeine!(4. Mose 5.22)19Er sei ihm wie ein Gewand, in das er sich hüllt, und zu einem Gürtel, womit er stets sich gürtet!20Das sei der Lohn meiner Widersacher von seiten Jehovas, und derer, die Böses reden wider meine Seele!21Du aber, Jehova, Herr, wirke für mich um deines Namens willen; weil deine Güte gut ist, errette mich!22Denn ich, ich bin elend und arm, und mein Herz ist verwundet in meinem Innern.23Wie ein Schatten, wenn er sich streckt, gehe ich dahin, werde hinweggescheucht wie die Heuschrecke.24Meine Knie wanken vom Fasten, und mein Fleisch ist abgemagert.25Und ich, ich bin ihnen zum Hohn geworden; wenn sie mich sehen, schütteln sie ihren Kopf.(Psalm 22.8)26Hilf mir, Jehova, mein Gott! rette mich nach deiner Güte!27Damit sie wissen, daß dies deine Hand ist, daß du, Jehova, es getan hast.28Mögen sie fluchen, du aber segne! Stehen sie auf, so laß sie beschämt werden, und deinen Knecht sich freuen!(Matthäus 5.11)29Laß meine Widersacher bekleidet werden mit Schande, und in ihre Schmach sich hüllen wie in einen Mantel!(Psalm 35.26)30Ich werde Jehova sehr preisen mit meinem Munde, und inmitten vieler werde ich ihn loben.31Denn er stand zur Rechten des Armen, um ihn zu retten von denen, die seine Seele richteten.
Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.