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Psalm - Kapitel 108

1 Befestigt ist mein Herz, o Gott! ich will singen und Psalmen singen; auch meine Seele. 2 Wachet auf, Harfe und Laute! ich will aufwecken die Morgenröte. (Psalm 16.9) (Psalm 57.8-12) 3 Ich will dich preisen unter den Völkern, Jehova, und dich besingen unter den Völkerschaften; 4 Denn groß ist deine Güte über die Himmel hinaus, und bis zu den Wolken deine Wahrheit. 5 Erhebe dich über die Himmel, o Gott! und über der ganzen Erde sei deine Herrlichkeit! 6 Damit befreit werden deine Geliebten, rette durch deine Rechte und erhöre uns! 7 Gott hat geredet in seiner Heiligkeit: Frohlocken will ich, will Sichem verteilen, und das Tal Sukkoth ausmessen. (Psalm 60.7) 8 Mein ist Gilead, mein Manasse, und Ephraim ist die Wehr meines Hauptes, Juda mein Herrscherstab. 9 Moab ist mein Waschbecken; auf Edom will ich meine Sandale werfen, über Philistäa will ich jauchzen. 10 Wer wird mich führen in die befestigte Stadt, wer wird mich leiten bis nach Edom? 11 Nicht du, Gott, der du uns verworfen hast und nicht auszogest, o Gott, mit unseren Heeren? 12 Schaffe uns Hilfe aus der Bedrängnis! Menschenrettung ist ja eitel. 13 Mit Gott werden wir mächtige Taten tun; und er, er wird unsere Bedränger zertreten.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)