1Befestigt ist mein Herz, o Gott! ich will singen und Psalmen singen; auch meine Seele.2Wachet auf, Harfe und Laute! ich will aufwecken die Morgenröte.(Psalm 16.9)(Psalm 57.8-12)3Ich will dich preisen unter den Völkern, Jehova, und dich besingen unter den Völkerschaften;4Denn groß ist deine Güte über die Himmel hinaus, und bis zu den Wolken deine Wahrheit.5Erhebe dich über die Himmel, o Gott! und über der ganzen Erde sei deine Herrlichkeit!6Damit befreit werden deine Geliebten, rette durch deine Rechte und erhöre uns!7Gott hat geredet in seiner Heiligkeit: Frohlocken will ich, will Sichem verteilen, und das Tal Sukkoth ausmessen.(Psalm 60.7)8Mein ist Gilead, mein Manasse, und Ephraim ist die Wehr meines Hauptes, Juda mein Herrscherstab.9Moab ist mein Waschbecken; auf Edom will ich meine Sandale werfen, über Philistäa will ich jauchzen.10Wer wird mich führen in die befestigte Stadt, wer wird mich leiten bis nach Edom?11Nicht du, Gott, der du uns verworfen hast und nicht auszogest, o Gott, mit unseren Heeren?12Schaffe uns Hilfe aus der Bedrängnis! Menschenrettung ist ja eitel.13Mit Gott werden wir mächtige Taten tun; und er, er wird unsere Bedränger zertreten.
1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich:2Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein.(3. Mose 15.19)3Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.(1. Mose 17.11-12)(Lukas 2.21)(Johannes 7.22)4Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.5Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.6Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen;(3. Mose 5.7)7der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.8Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde.(Lukas 2.24)