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Psalm - Kapitel 107

1 Preiset Jehova, denn er ist gut, denn seine Güte währt ewiglich! (Psalm 106.1) 2 So sollen sagen die Erlösten Jehovas, die er aus der Hand des Bedrängers erlöst, 3 Und die er gesammelt hat aus den Ländern, von Osten und von Westen, von Norden und vom Meere. 4 Sie irrten umher in der Wüste, auf ödem Wege, sie fanden keine Wohnstadt. 5 Hungrig waren sie und durstig, es verschmachtete in ihnen ihre Seele. 6 Da schrieen sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und aus ihren Drangsalen errettete er sie. (Psalm 107.13) (Psalm 107.19) (Psalm 107.28) 7 Und er leitete sie auf rechtem Wege, daß sie zu einer Wohnstadt gelangten. 8 Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern! (Psalm 107.15) (Psalm 107.21) (Psalm 107.31) 9 Denn er hat die durstende Seele gesättigt und die hungernde Seele mit Gutem erfüllt. (Lukas 1.53) 10 Die Bewohner der Finsternis und des Todesschattens, gefesselt in Elend und Eisen: 11 Weil sie widerspenstig gewesen waren gegen die Worte Gottes und verachtet hatten den Rat des Höchsten, 12 So beugte er ihr Herz durch Mühsal; sie strauchelten, und kein Helfer war da. 13 Da schrieen sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und aus ihren Drangsalen rettete er sie. (Psalm 107.6) 14 Er führte sie heraus aus der Finsternis und dem Todesschatten, und zerriß ihre Fesseln. 15 Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern! (Psalm 107.8) 16 Denn er hat zerbrochen die ehernen Türen und die eisernen Riegel zerschlagen. 17 Die Toren leiden ob des Weges ihrer Übertretung und ob ihrer Ungerechtigkeiten. 18 Ihre Seele verabscheut jede Speise, und sie kommen bis an die Pforten des Todes. 19 Dann schreien sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und aus ihren Drangsalen rettet er sie. (Psalm 107.6) 20 Er sendet sein Wort und heilt sie, und er errettet sie aus ihren Gruben. 21 Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern; (Psalm 107.8) 22 Und Opfer des Lobes opfern und mit Jubel erzählen seine Taten! (Psalm 50.14) 23 Die sich auf Schiffen aufs Meer hinabbegeben, auf großen Wassern Handel treiben, 24 Diese sehen die Taten Jehovas und seine Wunderwerke in der Tiefe: 25 Er spricht und bestellt einen Sturmwind, der hoch erhebt seine Wellen. 26 Sie fahren hinauf zum Himmel, sinken hinab in die Tiefen; es zerschmilzt in der Not ihre Seele. 27 Sie taumeln und schwanken wie ein Trunkener, und zunichte wird alle ihre Weisheit. 28 Dann schreien sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und er führt sie heraus aus ihren Drangsalen. (Psalm 107.6) 29 Er verwandelt den Sturm in Stille, und es legen sich die Wellen. 30 Und sie freuen sich, daß sie sich beruhigen, und er führt sie in den ersehnten Hafen. 31 Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte, und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern. (Psalm 107.8) 32 Und ihn erheben in der Versammlung des Volkes, und in der Sitzung der Ältesten ihn loben! 33 Er macht Ströme zur Wüste und Wasserquellen zu dürrem Lande, 34 Fruchtbares Land zur Salzsteppe wegen der Bosheit der darin Wohnenden. 35 Er macht zum Wasserteich die Wüste und dürres Land zu Wasserquellen; 36 Und er läßt Hungrige daselbst wohnen und sie gründen eine Wohnstadt. 37 Und sie besäen Felder und pflanzen Weinberge, welche Frucht bringen als Ertrag; 38 Und er segnet sie, und sie mehren sich sehr, und ihres Viehes läßt er nicht wenig sein. 39 Und sie vermindern sich und werden gebeugt durch Bedrückung, Unglück und Jammer. 40 Er schüttet Verachtung auf Fürsten, und läßt sie umherirren in pfadloser Einöde; 41 Und er hebt den Armen empor aus dem Elend, und macht Herden gleich seine Geschlechter. 42 Die Aufrichtigen werden es sehen und sich freuen, und alle Ungerechtigkeit wird ihren Mund verschließen. (Hiob 22.19-20) 43 Wer weise ist, der wird dieses beachten, und verstehen werden sie die Gütigkeiten Jehovas.

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)