1Preiset Jehova, denn er ist gut, denn seine Güte währt ewiglich!(Psalm 106.1)2So sollen sagen die Erlösten Jehovas, die er aus der Hand des Bedrängers erlöst,3Und die er gesammelt hat aus den Ländern, von Osten und von Westen, von Norden und vom Meere.4Sie irrten umher in der Wüste, auf ödem Wege, sie fanden keine Wohnstadt.5Hungrig waren sie und durstig, es verschmachtete in ihnen ihre Seele.6Da schrieen sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und aus ihren Drangsalen errettete er sie.(Psalm 107.13)(Psalm 107.19)(Psalm 107.28)7Und er leitete sie auf rechtem Wege, daß sie zu einer Wohnstadt gelangten.8Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern!(Psalm 107.15)(Psalm 107.21)(Psalm 107.31)9Denn er hat die durstende Seele gesättigt und die hungernde Seele mit Gutem erfüllt.(Lukas 1.53)10Die Bewohner der Finsternis und des Todesschattens, gefesselt in Elend und Eisen:11Weil sie widerspenstig gewesen waren gegen die Worte Gottes und verachtet hatten den Rat des Höchsten,12So beugte er ihr Herz durch Mühsal; sie strauchelten, und kein Helfer war da.13Da schrieen sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und aus ihren Drangsalen rettete er sie.(Psalm 107.6)14Er führte sie heraus aus der Finsternis und dem Todesschatten, und zerriß ihre Fesseln.15Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern!(Psalm 107.8)16Denn er hat zerbrochen die ehernen Türen und die eisernen Riegel zerschlagen.17Die Toren leiden ob des Weges ihrer Übertretung und ob ihrer Ungerechtigkeiten.18Ihre Seele verabscheut jede Speise, und sie kommen bis an die Pforten des Todes.19Dann schreien sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und aus ihren Drangsalen rettet er sie.(Psalm 107.6)20Er sendet sein Wort und heilt sie, und er errettet sie aus ihren Gruben.21Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern;(Psalm 107.8)22Und Opfer des Lobes opfern und mit Jubel erzählen seine Taten!(Psalm 50.14)23Die sich auf Schiffen aufs Meer hinabbegeben, auf großen Wassern Handel treiben,24Diese sehen die Taten Jehovas und seine Wunderwerke in der Tiefe:25Er spricht und bestellt einen Sturmwind, der hoch erhebt seine Wellen.26Sie fahren hinauf zum Himmel, sinken hinab in die Tiefen; es zerschmilzt in der Not ihre Seele.27Sie taumeln und schwanken wie ein Trunkener, und zunichte wird alle ihre Weisheit.28Dann schreien sie zu Jehova in ihrer Bedrängnis, und er führt sie heraus aus ihren Drangsalen.(Psalm 107.6)29Er verwandelt den Sturm in Stille, und es legen sich die Wellen.30Und sie freuen sich, daß sie sich beruhigen, und er führt sie in den ersehnten Hafen.31Mögen sie Jehova preisen wegen seiner Güte, und wegen seiner Wundertaten an den Menschenkindern.(Psalm 107.8)32Und ihn erheben in der Versammlung des Volkes, und in der Sitzung der Ältesten ihn loben!33Er macht Ströme zur Wüste und Wasserquellen zu dürrem Lande,34Fruchtbares Land zur Salzsteppe wegen der Bosheit der darin Wohnenden.35Er macht zum Wasserteich die Wüste und dürres Land zu Wasserquellen;36Und er läßt Hungrige daselbst wohnen und sie gründen eine Wohnstadt.37Und sie besäen Felder und pflanzen Weinberge, welche Frucht bringen als Ertrag;38Und er segnet sie, und sie mehren sich sehr, und ihres Viehes läßt er nicht wenig sein.39Und sie vermindern sich und werden gebeugt durch Bedrückung, Unglück und Jammer.40Er schüttet Verachtung auf Fürsten, und läßt sie umherirren in pfadloser Einöde;41Und er hebt den Armen empor aus dem Elend, und macht Herden gleich seine Geschlechter.42Die Aufrichtigen werden es sehen und sich freuen, und alle Ungerechtigkeit wird ihren Mund verschließen.(Hiob 22.19-20)43Wer weise ist, der wird dieses beachten, und verstehen werden sie die Gütigkeiten Jehovas.
Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.