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Psalm - Kapitel 106

1 {Lobet Jehova!} Preiset Jehova! denn er ist gut, denn seine Güte währt ewiglich. (Psalm 107.1) (Psalm 118.1) (Psalm 136.1) (1. Chronik 16.34-36) 2 Wer wird aussprechen die Machttaten Gottes, hören lassen all sein Lob? 3 Glückselig die das Recht bewahren, der Gerechtigkeit übt zu aller Zeit! 4 Gedenke meiner, Jehova, mit der Gunst gegen dein Volk; suche mich heim mit deiner Rettung! 5 Daß ich anschaue die Wohlfahrt deiner Auserwählten, mich erfreue an der Freude deiner Nation, mich rühme mit deinem Erbteil. 6 Wir haben gesündigt samt unseren Vätern, haben unrecht getan, haben gesetzlos gehandelt. (Daniel 9.5) 7 Unsere Väter in Ägypten beachteten nicht deine Wundertaten, gedachten nicht der Menge deiner Gütigkeiten und waren widerspenstig am Meere, beim Schilfmeere. (2. Mose 14.11-12) 8 Aber er rettete sie um seines Namens willen, um kundzutun seine Macht. 9 Und er schalt das Schilfmeer, und es ward trocken; und er ließ sie durch die Tiefen gehen wie durch eine Wüste. 10 Und er rettete sie aus der Hand des Hassers, und erlöste sie aus der Hand des Feindes. 11 Und die Wasser bedeckten ihre Bedränger, nicht einer von ihnen blieb übrig. 12 Da glaubten sie seinen Worten, sie sangen sein Lob. (2. Mose 15.1) 13 Schnell vergaßen sie seine Taten, warteten nicht auf seinen Rat; 14 Und sie wurden lüstern in der Wüste und versuchten Gott in der Einöde. (4. Mose 11.4-6) 15 Da gab er ihnen ihr Begehr, aber er sandte Magerkeit in ihre Seelen. 16 Und sie wurden eifersüchtig auf Mose im Lager, auf Aaron, den Heiligen Jehovas. (4. Mose 16.1) 17 Die Erde tat sich auf, und verschlang Dathan und bedeckte die Rotte Abirams; 18 Und ein Feuer brannte unter ihrer Rotte, eine Flamme verzehrte die Gesetzlosen. 19 Sie machten ein Kalb am Horeb und bückten sich vor einem gegossenen Bilde; (2. Mose 32.1) 20 Und sie vertauschten ihre Herrlichkeit gegen das Bild eines Stieres, der Gras frißt. (Römer 1.23) 21 Sie vergaßen Gottes, ihres Retters, der Großes getan in Ägypten, (5. Mose 32.18) 22 Wundertaten im Lande Hams, Furchtbares am Schilfmeer. 23 Da sprach er, daß er sie vertilgen wollte, wenn nicht Mose, sein Auserwählter, vor ihm in dem Riß gestanden hätte, um seinen Grimm vom Verderben abzuwenden. (Hesekiel 13.5) 24 Und sie verschmähten das köstliche Land, glaubten nicht seinem Worte; (4. Mose 14.2-4) 25 Und sie murrten in ihren Zelten, hörten nicht auf die Stimme Jehovas. 26 Da schwur er ihnen, sie niederzuschlagen in der Wüste, 27 Und ihren Samen niederzuschlagen unter den Nationen und sie zu zerstreuen in die Länder. 28 Und sie hängten sich an Baal-Peor und aßen Schlachtopfer der Toten; (4. Mose 25.3) 29 Und sie erbitterten ihn durch ihre Handlungen, und eine Plage brach unter sie ein. 30 Da stand Pinehas auf und übte Gericht, und der Plage ward gewehrt. 31 Und es wurde ihm zur Gerechtigkeit gerechnet von Geschlecht zu Geschlecht bis in Ewigkeit. (1. Mose 15.6) (4. Mose 25.12) 32 Und sie erzürnten ihn an dem Wasser von Meriba, und es erging Mose übel ihretwegen; (4. Mose 20.2) 33 Denn sie reizten seinen Geist, so daß er unbedacht redete mit seinen Lippen. 34 Sie vertilgten die Völker nicht, wie doch Jehova ihnen gesagt hatte; (5. Mose 7.1-2) (5. Mose 12.2-3) (Richter 1.28) 35 Und sie vermischten sich mit den Nationen und lernten ihre Werke; 36 Und sie dienten ihren Götzen, und sie wurden ihnen zum Fallstrick. 37 Und sie opferten ihre Söhne und ihre Töchter den Dämonen. (3. Mose 18.21) 38 Und sie vergossen unschuldiges Blut, das Blut ihrer Söhne und ihrer Töchter, welche sie den Götzen Kanaans opferten; und das Land wurde durch Blut entweiht. 39 Und sie verunreinigten sich durch ihre Werke und hurten durch ihre Handlungen. 40 Da entbrannte der Zorn Jehovas wider sein Volk, und er verabscheute sein Erbteil; 41 Und er gab sie in die Hand der Nationen, und ihre Hasser herrschten über sie; (Richter 2.14) 42 Und ihre Feinde bedrückten sie, und sie wurden gebeugt unter ihre Hand. 43 Oftmals errettete er sie; sie aber waren widerspenstig in ihren Anschlägen, und sie sanken hin durch ihre Ungerechtigkeit. 44 Und er sah an ihre Bedrängnis, wenn er ihr Schreien hörte; 45 und er gedachte ihnen zugut an seinen Bund, und es reute ihn nach der Menge seiner Gütigkeiten. 46 Und er ließ sie Erbarmen finden vor allen, die sie gefangen weggeführt hatten. 47 Rette uns, Jehova, unser Gott, und sammle uns aus den Nationen, daß wir deinen heiligen Namen preisen, daß wir uns rühmen deines Lobes! (5. Mose 30.3) (1. Chronik 16.34-36) 48 Gepriesen sei Jehova, der Gott Israels, von Ewigkeit zu Ewigkeit! Und alles Volk sage: Amen! Lobet Jehova! (1. Chronik 16.34-36)

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.