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Psalm - Kapitel 106

1 {Lobet Jehova!} Preiset Jehova! denn er ist gut, denn seine Güte währt ewiglich. (Psalm 107.1) (Psalm 118.1) (Psalm 136.1) (1. Chronik 16.34-36) 2 Wer wird aussprechen die Machttaten Gottes, hören lassen all sein Lob? 3 Glückselig die das Recht bewahren, der Gerechtigkeit übt zu aller Zeit! 4 Gedenke meiner, Jehova, mit der Gunst gegen dein Volk; suche mich heim mit deiner Rettung! 5 Daß ich anschaue die Wohlfahrt deiner Auserwählten, mich erfreue an der Freude deiner Nation, mich rühme mit deinem Erbteil. 6 Wir haben gesündigt samt unseren Vätern, haben unrecht getan, haben gesetzlos gehandelt. (Daniel 9.5) 7 Unsere Väter in Ägypten beachteten nicht deine Wundertaten, gedachten nicht der Menge deiner Gütigkeiten und waren widerspenstig am Meere, beim Schilfmeere. (2. Mose 14.11-12) 8 Aber er rettete sie um seines Namens willen, um kundzutun seine Macht. 9 Und er schalt das Schilfmeer, und es ward trocken; und er ließ sie durch die Tiefen gehen wie durch eine Wüste. 10 Und er rettete sie aus der Hand des Hassers, und erlöste sie aus der Hand des Feindes. 11 Und die Wasser bedeckten ihre Bedränger, nicht einer von ihnen blieb übrig. 12 Da glaubten sie seinen Worten, sie sangen sein Lob. (2. Mose 15.1) 13 Schnell vergaßen sie seine Taten, warteten nicht auf seinen Rat; 14 Und sie wurden lüstern in der Wüste und versuchten Gott in der Einöde. (4. Mose 11.4-6) 15 Da gab er ihnen ihr Begehr, aber er sandte Magerkeit in ihre Seelen. 16 Und sie wurden eifersüchtig auf Mose im Lager, auf Aaron, den Heiligen Jehovas. (4. Mose 16.1) 17 Die Erde tat sich auf, und verschlang Dathan und bedeckte die Rotte Abirams; 18 Und ein Feuer brannte unter ihrer Rotte, eine Flamme verzehrte die Gesetzlosen. 19 Sie machten ein Kalb am Horeb und bückten sich vor einem gegossenen Bilde; (2. Mose 32.1) 20 Und sie vertauschten ihre Herrlichkeit gegen das Bild eines Stieres, der Gras frißt. (Römer 1.23) 21 Sie vergaßen Gottes, ihres Retters, der Großes getan in Ägypten, (5. Mose 32.18) 22 Wundertaten im Lande Hams, Furchtbares am Schilfmeer. 23 Da sprach er, daß er sie vertilgen wollte, wenn nicht Mose, sein Auserwählter, vor ihm in dem Riß gestanden hätte, um seinen Grimm vom Verderben abzuwenden. (Hesekiel 13.5) 24 Und sie verschmähten das köstliche Land, glaubten nicht seinem Worte; (4. Mose 14.2-4) 25 Und sie murrten in ihren Zelten, hörten nicht auf die Stimme Jehovas. 26 Da schwur er ihnen, sie niederzuschlagen in der Wüste, 27 Und ihren Samen niederzuschlagen unter den Nationen und sie zu zerstreuen in die Länder. 28 Und sie hängten sich an Baal-Peor und aßen Schlachtopfer der Toten; (4. Mose 25.3) 29 Und sie erbitterten ihn durch ihre Handlungen, und eine Plage brach unter sie ein. 30 Da stand Pinehas auf und übte Gericht, und der Plage ward gewehrt. 31 Und es wurde ihm zur Gerechtigkeit gerechnet von Geschlecht zu Geschlecht bis in Ewigkeit. (1. Mose 15.6) (4. Mose 25.12) 32 Und sie erzürnten ihn an dem Wasser von Meriba, und es erging Mose übel ihretwegen; (4. Mose 20.2) 33 Denn sie reizten seinen Geist, so daß er unbedacht redete mit seinen Lippen. 34 Sie vertilgten die Völker nicht, wie doch Jehova ihnen gesagt hatte; (5. Mose 7.1-2) (5. Mose 12.2-3) (Richter 1.28) 35 Und sie vermischten sich mit den Nationen und lernten ihre Werke; 36 Und sie dienten ihren Götzen, und sie wurden ihnen zum Fallstrick. 37 Und sie opferten ihre Söhne und ihre Töchter den Dämonen. (3. Mose 18.21) 38 Und sie vergossen unschuldiges Blut, das Blut ihrer Söhne und ihrer Töchter, welche sie den Götzen Kanaans opferten; und das Land wurde durch Blut entweiht. 39 Und sie verunreinigten sich durch ihre Werke und hurten durch ihre Handlungen. 40 Da entbrannte der Zorn Jehovas wider sein Volk, und er verabscheute sein Erbteil; 41 Und er gab sie in die Hand der Nationen, und ihre Hasser herrschten über sie; (Richter 2.14) 42 Und ihre Feinde bedrückten sie, und sie wurden gebeugt unter ihre Hand. 43 Oftmals errettete er sie; sie aber waren widerspenstig in ihren Anschlägen, und sie sanken hin durch ihre Ungerechtigkeit. 44 Und er sah an ihre Bedrängnis, wenn er ihr Schreien hörte; 45 und er gedachte ihnen zugut an seinen Bund, und es reute ihn nach der Menge seiner Gütigkeiten. 46 Und er ließ sie Erbarmen finden vor allen, die sie gefangen weggeführt hatten. 47 Rette uns, Jehova, unser Gott, und sammle uns aus den Nationen, daß wir deinen heiligen Namen preisen, daß wir uns rühmen deines Lobes! (5. Mose 30.3) (1. Chronik 16.34-36) 48 Gepriesen sei Jehova, der Gott Israels, von Ewigkeit zu Ewigkeit! Und alles Volk sage: Amen! Lobet Jehova! (1. Chronik 16.34-36)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.