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Psalm - Kapitel 105

1 Preiset Jehova, rufet an seinen Namen, machet kund unter den Völkern seine Taten! (1. Chronik 16.8) (Jesaja 12.4) 2 Singet ihm, singet ihm Psalmen; sinnet über alle seine Wunderwerke! 3 Rühmet euch seines heiligen Namens! es freue sich das Herz derer, die Jehova suchen! 4 Trachtet nach Jehova und seiner Stärke, suchet sein Angesicht beständig! 5 Gedenket seiner Wunderwerke, die er getan hat, seiner Wunderzeichen und der Gerichte seines Mundes! 6 Du Same Abrahams, seines Knechtes, ihr Söhne Jakobs, seine Auserwählten! 7 Er, Jehova, ist unser Gott; seine Gerichte sind auf der ganzen Erde. 8 Er gedenkt ewiglich seines Bundes, des Wortes, das er geboten hat auf tausend Geschlechter hin, 9 Den er gemacht hat mit Abraham, und seines Eides, den er Isaak geschworen hat. 10 Und er stellte ihn Jakob zur Satzung, Israel zum ewigen Bunde, 11 Indem er sprach: Dir will ich das Land Kanaan geben als Schnur eures Erbteils; (1. Mose 12.7) 12 Als sie ein zählbares Häuflein waren, gar wenige und Fremdlinge darin; 13 Und als sie wanderten von Nation zu Nation, von einem Reiche zu einem anderen Volke. 14 Er ließ keinem Menschen zu, sie zu bedrücken, und ihretwegen strafte er Könige: (4. Mose 23.7) 15 "Tastet meine Gesalbten nicht an, und meinen Propheten tut nichts Übles!" 16 Und er rief eine Hungersnot über das Land herbei; jede Stütze des Brotes zerbrach er. (1. Mose 41.54) 17 Er sandte einen Mann vor ihnen her, Joseph wurde zum Knechte verkauft. (1. Mose 37.28) 18 Man preßte seine Füße in den Stock, er kam in das Eisen. 19 Bis zur Zeit, da sein Wort eintraf; das Wort Jehovas läuterte ihn. 20 Der König sandte hin und ließ ihn los, der Herrscher über Völker, und befreite ihn; (1. Mose 41.14) 21 Er setzte ihn zum Herrn über sein Haus, und zum Herrscher über all sein Besitztum, 22 Um seine Fürsten zu fesseln nach seiner Lust, und daß er seine Ältesten Weisheit lehre. 23 Und Israel kam nach Ägypten, und Jakob hielt sich auf im Lande Hams. (1. Mose 46.1) 24 Und er machte sein Volk sehr fruchtbar, und machte es stärker als seine Bedränger. (2. Mose 1.7) (2. Mose 1.12) 25 Er wandelte ihr Herz, sein Volk zu hassen, Arglist zu üben an seinen Knechten. 26 Er sandte Mose, seinen Knecht, Aaron, den er auserwählt hatte. 27 Sie taten unter ihnen seine Zeichen, und Wunder im Lande Hams. (2. Mose 3.1) 28 Er sandte Finsternis und machte finster; und sie waren nicht widerspenstig gegen seine Worte. 29 Er verwandelte ihre Wasser in Blut, und ließ sterben ihre Fische. 30 Es wimmelte ihr Land von Fröschen, in den Gemächern ihrer Könige. 31 Er sprach, und es kamen Hundsfliegen, Stechmücken in alle ihre Grenzen. 32 Er gab ihnen Hagel als Regen, flammendes Feuer in ihrem Lande; 33 Und er schlug ihre Weinstöcke und Feigenbäume, und zerbrach die Bäume ihres Landes. 34 Er sprach, und es kamen Heuschrecken und Grillen ohne Zahl; 35 Und sie fraßen alles Kraut in ihrem Lande und fraßen die Frucht ihres Bodens. 36 Und er schlug alle Erstgeburt in ihrem Lande, die Erstlinge all ihrer Kraft. 37 Und er führte sie heraus mit Silber und Gold, und kein Strauchelnder war in seinen Stämmen. (2. Mose 12.35) 38 Froh war Ägypten, daß sie auszogen; denn ihr Schrecken war auf sie gefallen. 39 Er breitete eine Wolke aus zur Decke, und ein Feuer, die Nacht zu erleuchten. (2. Mose 13.21) 40 Sie forderten, und er ließ Wachteln kommen; und mit Himmelsbrot sättigte er sie. (2. Mose 16.13-15) (Johannes 6.31) 41 Er öffnete den Felsen, und es flossen Wasser heraus; sie liefen in den dürren Örtern wie ein Strom. (2. Mose 17.6) 42 Denn er gedachte seines heiligen Wortes, Abrahams, seines Knechtes; 43 Und er führte sein Volk heraus mit Freuden, mit Jubel seine Auserwählten. 44 Und er gab ihnen die Länder der Nationen, und das von den Völkerschaften Errungene nahmen sie in Besitz; 45 Damit sie seine Satzungen beobachteten und seine Gesetze bewahrten. Lobet Jehova!

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.