1{Von David.} Preise Jehova, meine Seele, und all mein Inneres seinen heiligen Namen!2Preise Jehova, meine Seele, und vergiß nicht alle seine Wohltaten!3Der da vergibt alle deine Ungerechtigkeit, der da heilt alle deine Krankheiten;(Psalm 32.1)4der dein Leben erlöst von der Grube, der dich krönt mit Güte und Erbarmungen;5der mit Gutem sättigt dein Alter; deine Jugend erneuert sich wie die des Adlers.(Jesaja 40.31)6Jehova übt Gerechtigkeit und schafft Recht allen, die bedrückt werden.7Er tat seine Wege kund dem Mose, den Kindern Israel seine Taten.(2. Mose 33.13)8Barmherzig und gnädig ist Jehova, langsam zum Zorn und groß an Güte;(2. Mose 34.6)(Psalm 86.15)9Er wird nicht immerdar rechten und nicht ewiglich nachtragen.(Jesaja 57.16)10Er hat uns nicht getan nach unseren Sünden, und nach unseren Ungerechtigkeiten uns nicht vergolten.11Denn so hoch die Himmel über der Erde sind, ist gewaltig seine Güte über die, welche ihn fürchten;(Psalm 36.6)12So weit der Osten ist vom Westen, hat er von uns entfernt unsere Übertretungen.13Wie ein Vater sich über die Kinder erbarmt, so erbarmt sich Jehova über die, welche ihn fürchten.14Denn er kennt unser Gebilde, ist eingedenk, daß wir Staub sind.(1. Mose 2.7)(1. Mose 3.19)(Hiob 10.9)15Der Mensch - wie Gras sind seine Tage; wie die Blume des Feldes, also blüht er.(Psalm 90.5-6)(1. Petrus 1.24-25)16Denn ein Wind fährt darüber, und sie ist nicht mehr, und ihre Stätte kennt sie nicht mehr.17Die Güte Jehovas aber ist von Ewigkeit zu Ewigkeit über die, welche ihn fürchten, und seine Gerechtigkeit auf Kindeskinder hin;(Klagelieder 3.22)(Lukas 1.50)18Für die, welche seinen Bund halten, und seiner Vorschriften gedenken, um sie zu tun.19Jehova hat in den Himmeln festgestellt seinen Thron, und sein Reich herrscht über alles.20Preiset Jehova, ihr seine Engel, ihr Gewaltigen an Kraft, Täter seines Wortes, gehorsam der Stimme seines Wortes!(Psalm 29.1)(Daniel 7.10)21Preiset Jehova, alle seine Heerscharen, ihr seine Diener, Täter seines Wohlgefallens!22Preiset Jehova, alle seine Werke, an allen Orten seiner Herrschaft! Preise Jehova, meine Seele!(Psalm 148.1)
1Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins.2Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig;3wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.4Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten.5Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben.6Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten.7Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.8Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut.9Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen.10Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht,11so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten.12Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;(1. Mose 31.39)13wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht.14Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,
Sittengesetze
15so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn.(5. Mose 22.28-29)16Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.
Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft
20Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden.(2. Mose 23.9)(3. Mose 19.33-34)(5. Mose 10.18-19)(5. Mose 24.17-18)(5. Mose 27.19)21Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.(Jesaja 1.17)22Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken.23Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören,24und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden!(3. Mose 25.36)(5. Mose 23.20)(5. Mose 24.10)25Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen.(5. Mose 24.12-13)26Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;
Gebote der Gottesfurcht
27denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.(2. Mose 21.6)(Prediger 10.20)(Apostelgeschichte 23.5)28Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen!(2. Mose 13.2)(2. Mose 13.13)(5. Mose 18.4)29Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben!(3. Mose 22.27)30Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben!(3. Mose 7.24)(3. Mose 11.40)(3. Mose 17.15)(3. Mose 22.8)(5. Mose 14.21)(Hesekiel 44.31)31Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.