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Prediger - Kapitel 7

Mahnung zur Anerkennung göttlicher Führungen, zu einem guten Mittelweg und zu echter Weisheit

1 Besser ein guter Name als gutes Salböl, und der Tag des Todes als der Tag, da einer geboren wird. (Sprüche 22.1) 2 Besser, in das Haus der Trauer zu gehen, als in das Haus des Gelages zu gehen, indem jenes das Ende aller Menschen ist; und der Lebende nimmt es zu Herzen. - 3 Besser Bekümmernis als Lachen; denn bei traurigem Angesicht ist es dem Herzen wohl. - 4 Das Herz der Weisen ist im Hause der Trauer, und das Herz der Toren im Hause der Freude. 5 Besser, das Schelten der Weisen zu hören, als daß einer den Gesang der Toren hört. 6 Denn wie das Geknister der Dornen unter dem Topfe, so das Lachen des Toren. Auch das ist Eitelkeit. 7 ... Denn die Erpressung macht den Weisen toll, und das Bestechungsgeschenk richtet das Herz zu Grunde. 8 Besser das Ende einer Sache als ihr Anfang; besser der Langmütige als der Hochmütige. 9 Sei nicht vorschnell in deinem Geiste zum Unwillen, denn der Unwille ruht im Busen der Toren. (Jakobus 1.19) 10 Sprich nicht: Wie ist es, daß die früheren Tage besser waren als diese? Denn nicht aus Weisheit fragst du danach. 11 Weisheit ist gut wie ein Erbbesitz, und ein Vorteil für die, welche die Sonne sehen. 12 Denn im Schatten ist, wer Weisheit hat, im Schatten, wer Geld hat; aber der Vorzug der Erkenntnis ist dieser, daß die Weisheit ihren Besitzern Leben gibt. (Sprüche 3.2) 13 Schaue das Werk Gottes an; denn wer kann gerade machen, was er gekrümmt hat? 14 Am Tage der Wohlfahrt sei guter Dinge; aber am Tage des Unglücks bedenke: auch diesen wie jenen hat Gott gemacht, damit der Mensch nicht irgend etwas nach sich finde. 15 Allerlei habe ich gesehen in den Tagen meiner Eitelkeit: da ist ein Gerechter, der bei seiner Gerechtigkeit umkommt, und da ist ein Gesetzloser, der bei seiner Bosheit seine Tage verlängert. (Psalm 73.12-13) (Prediger 8.14) 16 Sei nicht allzu gerecht, und erzeige dich nicht übermäßig weise: warum willst du dich verderben? 17 Sei nicht allzu gesetzlos, und sei nicht töricht: warum willst du sterben, ehe deine Zeit da ist? 18 Es ist gut, daß du an diesem festhältst, und auch von jenem deine Hand nicht abziehst; denn der Gottesfürchtige entgeht dem allen. 19 Die Weisheit macht den Weisen stärker als zehn Machthaber, die in der Stadt sind. 20 Denn unter den Menschen ist kein Gerechter auf Erden, der Gutes tue und nicht sündige. (Psalm 14.3) 21 Auch richte dein Herz nicht auf alle Worte, die man redet, damit du nicht deinen Knecht dir fluchen hörst; 22 denn auch viele Male, dein Herz weiß es, hast auch du anderen geflucht. 23 Das alles habe ich mit Weisheit geprüft. Ich sprach: Ich will weise werden; aber sie blieb fern von mir. 24 Fern ist das, was ist, und tief, tief: wer kann es erreichen? - 25 Ich wandte mich, und mein Herz ging darauf aus, Weisheit und ein richtiges Urteil zu erkennen und zu erkunden und zu suchen, und zu erkennen, daß die Gesetzlosigkeit Torheit ist, und die Narrheit Tollheit. 26 Und ich fand, was bitterer ist als der Tod: das Weib, welches Netzen gleicht, und dessen Herz Fanggarne, dessen Hände Fesseln sind. Wer Gott wohlgefällig ist, wird ihr entrinnen; aber der Sünder wird durch sie gefangen werden. (Sprüche 2.16) 27 Siehe, dieses habe ich gefunden, spricht der Prediger, indem ich eines zum anderen fügte, um ein richtiges Urteil zu finden: 28 Was meine Seele fort und fort gesucht und ich nicht gefunden habe, ist dies: einen Mann aus Tausenden habe ich gefunden, aber ein Weib unter diesen allen habe ich nicht gefunden. 29 Allein, siehe, dieses habe ich gefunden, daß Gott den Menschen aufrichtig geschaffen hat; sie aber haben viele Ränke gesucht. (Sprüche 2.7)

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5. Mose - Kapitel 19

Die Zufluchtsstädte

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (5. Mose 4.41-43) 3 Bereite dir den Weg dahin und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile, damit jeder Totschläger dahin fliehe. 4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben. 5 Wenn Zb. jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, daß er stirbt, so soll er in eine dieser Städte fliehen, daß er am Leben bleibe; 6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat. 7 Darum gebiete ich dir also: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Landmarken erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen, und dir alles Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, 9 wenn du nämlich beobachten und tun wirst, was ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebest und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang, so sollst du dir noch drei andere Städte zu diesen drei hinzufügen, 10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme. 11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dannen holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Dein Auge soll seiner nicht schonen, sondern du sollst das unschuldige Blut von Israel tun; so wird es dir wohl gehen.

Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen

14 Du sollst deines Nächsten Markstein nicht verrücken, welchen die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest im Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz gegeben hat. (5. Mose 27.17) 15 Ein einzelner Zeuge soll nicht auftreten wider jemand, wegen irgend einer Missetat, oder wegen irgend einer Sünde, womit man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1) 16 Wenn aber ein falscher Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu zeihen, 17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden. (5. Mose 17.9) 18 Und die Richter sollen es wohl erforschen. Stellt es sich heraus, daß der Zeuge ein falscher Zeuge ist und wider seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Also sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, 20 daß es die Übrigen hören, sich fürchten und nicht mehr solch böse Taten unter dir verüben. 21 Dein Auge soll seiner nicht schonen: Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2. Mose 21.23-25)