1Daher, meine geliebten und ersehnten Brüder, meine Freude und Krone, also stehet fest im Herrn, Geliebte!(2. Korinther 1.14)(1. Thessalonicher 2.19-20)2Die Evodia ermahne ich, und die Syntyche ermahne ich, einerlei gesinnt zu sein im Herrn.3Ja, ich bitte auch dich, mein treuer Mitknecht, stehe ihnen bei, die in dem Evangelium mit mir gekämpft haben, auch mit Clemens und meinen übrigen Mitarbeitern, deren Namen im Buche des Lebens sind.(Lukas 10.20)4Freuet euch in dem Herrn allezeit! wiederum will ich sagen: Freuet euch!(2. Korinther 13.11)(Philipper 3.1)(1. Thessalonicher 5.16)5Laßt eure Gelindigkeit kundwerden allen Menschen; der Herr ist nahe.(Titus 3.2)6Seid um nichts besorgt, sondern in allem lasset durch Gebet und Flehen mit Danksagung eure Anliegen vor Gott kund werden;(Matthäus 6.25)(1. Petrus 5.7)7und der Friede Gottes, der allen Verstand übersteigt, wird eure Herzen und euren Sinn bewahren in Christo Jesu.(Johannes 14.27)(Kolosser 3.15)8Übrigens, Brüder, alles was wahr, alles was würdig, alles was gerecht, alles was rein, alles was lieblich ist, alles was wohllautet, wenn es irgend eine Tugend und wenn es irgend ein Lob gibt, dieses erwäget.9Was ihr auch gelernt und empfangen und gehört und an mir gesehen habt, dieses tut, und der Gott des Friedens wird mit euch sein.
Freude des Apostels über die Gabe der Philipper
10Ich habe mich aber im Herrn sehr gefreut, daß ihr endlich einmal wieder aufgelebt seid, meiner zu gedenken; wiewohl ihr auch meiner gedachtet, aber ihr hattet keine Gelegenheit.11Nicht daß ich dies des Mangels halber sage, denn ich habe gelernt, worin ich bin, mich zu begnügen.(1. Timotheus 6.6)12Ich weiß sowohl erniedrigt zu sein, als ich weiß, Überfluß zu haben; in jedem und in allem bin ich unterwiesen, sowohl satt zu sein als zu hungern, sowohl Überfluß zu haben als Mangel zu leiden.(2. Korinther 6.10)13Alles vermag ich in dem, der mich kräftigt.(2. Korinther 12.10)14Doch habt ihr wohlgetan, daß ihr an meiner Drangsal teilgenommen habt.15Ihr wisset aber auch, ihr Philipper, daß im Anfang des Evangeliums, als ich aus Macedonien wegging, keine Versammlung mir in Bezug auf Geben und Empfangen mitgeteilt hat, als nur ihr allein.(2. Korinther 11.9)16Denn auch in Thessalonich habt ihr mir einmal und zweimal für meine Notdurft gesandt.17Nicht daß ich die Gabe suche, sondern ich suche die Frucht, die überströmend sei für eure Rechnung.18Ich habe aber alles in Fülle und habe Überfluß; ich bin erfüllt, da ich von Epaphroditus das von euch Gesandte empfangen habe, einen duftenden Wohlgeruch, ein angenehmes Opfer, Gott wohlgefällig.(Philipper 2.25)19Mein Gott aber wird alle eure Notdurft erfüllen nach seinem Reichtum in Herrlichkeit in Christo Jesu.20Unserem Gott und Vater aber sei die Herrlichkeit von Ewigkeit zu Ewigkeit! Amen.
Grüße und Segenswunsch
21Grüßet jeden Heiligen in Christo Jesu. Es grüßen euch die Brüder, die bei mir sind.22Es grüßen euch alle Heiligen, und besonders die aus des Kaisers Hause.(Philipper 1.13)23Die Gnade des Herrn Jesus Christus sei mit eurem Geiste! Amen.
1Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen:2Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt,(4. Mose 30.1)3so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums.4Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen.5Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist.6Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist.7Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist.8Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat.9Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein.10Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein.11Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen;12und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.13Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.14Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.15Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm.16Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten.17Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten.18Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen.19Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein.20Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden;21sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu.22Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist,23so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei.24Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört.(3. Mose 25.10)25Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera.26Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN.(2. Mose 13.2)27Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.28Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig!(4. Mose 18.14)(4. Mose 21.2)29Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben!(1. Samuel 15.3)(1. Samuel 15.9)30Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.(4. Mose 18.21)31Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben.32Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein.33Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden.34Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai.(3. Mose 26.46)