zurückEinzelansichtvor

Philipper - Kapitel 4

Mahnung zu geistlichen Tugenden

1 Daher, meine geliebten und ersehnten Brüder, meine Freude und Krone, also stehet fest im Herrn, Geliebte! (2. Korinther 1.14) (1. Thessalonicher 2.19-20) 2 Die Evodia ermahne ich, und die Syntyche ermahne ich, einerlei gesinnt zu sein im Herrn. 3 Ja, ich bitte auch dich, mein treuer Mitknecht, stehe ihnen bei, die in dem Evangelium mit mir gekämpft haben, auch mit Clemens und meinen übrigen Mitarbeitern, deren Namen im Buche des Lebens sind. (Lukas 10.20) 4 Freuet euch in dem Herrn allezeit! wiederum will ich sagen: Freuet euch! (2. Korinther 13.11) (Philipper 3.1) (1. Thessalonicher 5.16) 5 Laßt eure Gelindigkeit kundwerden allen Menschen; der Herr ist nahe. (Titus 3.2) 6 Seid um nichts besorgt, sondern in allem lasset durch Gebet und Flehen mit Danksagung eure Anliegen vor Gott kund werden; (Matthäus 6.25) (1. Petrus 5.7) 7 und der Friede Gottes, der allen Verstand übersteigt, wird eure Herzen und euren Sinn bewahren in Christo Jesu. (Johannes 14.27) (Kolosser 3.15) 8 Übrigens, Brüder, alles was wahr, alles was würdig, alles was gerecht, alles was rein, alles was lieblich ist, alles was wohllautet, wenn es irgend eine Tugend und wenn es irgend ein Lob gibt, dieses erwäget. 9 Was ihr auch gelernt und empfangen und gehört und an mir gesehen habt, dieses tut, und der Gott des Friedens wird mit euch sein.

Freude des Apostels über die Gabe der Philipper

10 Ich habe mich aber im Herrn sehr gefreut, daß ihr endlich einmal wieder aufgelebt seid, meiner zu gedenken; wiewohl ihr auch meiner gedachtet, aber ihr hattet keine Gelegenheit. 11 Nicht daß ich dies des Mangels halber sage, denn ich habe gelernt, worin ich bin, mich zu begnügen. (1. Timotheus 6.6) 12 Ich weiß sowohl erniedrigt zu sein, als ich weiß, Überfluß zu haben; in jedem und in allem bin ich unterwiesen, sowohl satt zu sein als zu hungern, sowohl Überfluß zu haben als Mangel zu leiden. (2. Korinther 6.10) 13 Alles vermag ich in dem, der mich kräftigt. (2. Korinther 12.10) 14 Doch habt ihr wohlgetan, daß ihr an meiner Drangsal teilgenommen habt. 15 Ihr wisset aber auch, ihr Philipper, daß im Anfang des Evangeliums, als ich aus Macedonien wegging, keine Versammlung mir in Bezug auf Geben und Empfangen mitgeteilt hat, als nur ihr allein. (2. Korinther 11.9) 16 Denn auch in Thessalonich habt ihr mir einmal und zweimal für meine Notdurft gesandt. 17 Nicht daß ich die Gabe suche, sondern ich suche die Frucht, die überströmend sei für eure Rechnung. 18 Ich habe aber alles in Fülle und habe Überfluß; ich bin erfüllt, da ich von Epaphroditus das von euch Gesandte empfangen habe, einen duftenden Wohlgeruch, ein angenehmes Opfer, Gott wohlgefällig. (Philipper 2.25) 19 Mein Gott aber wird alle eure Notdurft erfüllen nach seinem Reichtum in Herrlichkeit in Christo Jesu. 20 Unserem Gott und Vater aber sei die Herrlichkeit von Ewigkeit zu Ewigkeit! Amen.

Grüße und Segenswunsch

21 Grüßet jeden Heiligen in Christo Jesu. Es grüßen euch die Brüder, die bei mir sind. 22 Es grüßen euch alle Heiligen, und besonders die aus des Kaisers Hause. (Philipper 1.13) 23 Die Gnade des Herrn Jesus Christus sei mit eurem Geiste! Amen.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)