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Philipper - Kapitel 1

Verfasser, Empfänger und Gruß

1 Paulus und Timotheus, Knechte Jesu Christi, allen Heiligen in Christo Jesu, die in Philippi sind, mit den Aufsehern und Dienern: (Apostelgeschichte 16.1) (Apostelgeschichte 20.28) (1. Timotheus 3.1) (1. Timotheus 3.8) 2 Gnade euch und Friede von Gott, unserem Vater, und dem Herrn Jesus Christus!

Dank und Fürbitte für die Gemeinde

3 Ich danke meinem Gott bei aller meiner Erinnerung an euch (Römer 1.8) (1. Korinther 1.4) 4 allezeit in jedem meiner Gebete, indem ich für euch alle das Gebet mit Freuden tue, 5 wegen eurer Teilnahme an dem Evangelium vom ersten Tage an bis jetzt, 6 indem ich eben dessen in guter Zuversicht bin, daß der, welcher ein gutes Werk in euch angefangen hat, es vollführen wird bis auf den Tag Jesu Christi; (1. Korinther 1.8) (Philipper 2.13) 7 wie es für mich recht ist, daß ich dies in betreff euer aller denke, weil ihr mich im Herzen habt, und sowohl in meinen Banden, als auch in der Verantwortung und Bestätigung des Evangeliums, ihr alle meine Mitteilnehmer der Gnade seid. 8 Denn Gott ist mein Zeuge, wie ich mich nach euch allen sehne mit dem Herzen Christi Jesu. 9 Und um dieses bete ich, daß eure Liebe noch mehr und mehr überströme in Erkenntnis und aller Einsicht, (Philemon 1.6) 10 damit ihr prüfen möget, was das Vorzüglichere sei, auf daß ihr lauter und unanstößig seid auf den Tag Christi, (Römer 12.2) (Epheser 5.10) (1. Thessalonicher 5.23) 11 erfüllt mit der Frucht der Gerechtigkeit, die durch Jesum Christum ist, zur Herrlichkeit und zum Preise Gottes. (Epheser 5.9)

Förderung des Evangeliums durch die Leiden des Apostels

12 Ich will aber, daß ihr wisset, Brüder, daß meine Umstände mehr zur Förderung des Evangeliums geraten sind, (2. Timotheus 2.9) 13 so daß meine Bande in Christo offenbar geworden sind in dem ganzen Prätorium und allen anderen, (Philipper 4.22) 14 und daß die meisten der Brüder, indem sie im Herrn Vertrauen gewonnen haben durch meine Bande, viel mehr sich erkühnen, das Wort Gottes zu reden ohne Furcht. 15 Etliche zwar predigen Christum auch aus Neid und Streit, etliche aber auch aus gutem Willen. 16 Diese aus Liebe, indem sie wissen, daß ich zur Verantwortung des Evangeliums gesetzt bin; 17 jene aus Streitsucht verkündigen Christum nicht lauter, indem sie meinen Banden Trübsal zu erwecken gedenken. 18 Was denn? Wird doch auf alle Weise, sei es aus Vorwand oder in Wahrheit, Christus verkündigt, und darüber freue ich mich, ja, ich werde mich auch freuen; (Philipper 2.17-18) 19 denn ich weiß, daß dies mir zur Seligkeit ausschlagen wird durch euer Gebet und durch Darreichung des Geistes Jesu Christi, (2. Korinther 1.11) 20 nach meiner sehnlichen Erwartung und Hoffnung, daß ich in nichts werde zu Schanden werden, sondern mit aller Freimütigkeit, wie allezeit, so auch jetzt Christus hoch erhoben werden wird an meinem Leibe, sei es durch Leben oder durch Tod. (1. Petrus 4.16) 21 Denn das Leben ist für mich Christus, und das Sterben Gewinn. (Galater 2.20) 22 Wenn aber das Leben im Fleische mein Los ist, das ist für mich der Mühe wert, und was ich erwählen soll, weiß ich nicht. 23 Ich werde aber von beidem bedrängt, indem ich Lust habe, abzuscheiden und bei Christo zu sein, [denn] es ist weit besser; (2. Korinther 5.8) 24 das Bleiben im Fleische aber ist nötiger um euretwillen. 25 Und in dieser Zuversicht weiß ich, daß ich bleiben und mit und bei euch allen bleiben werde zu eurer Förderung und Freude im Glauben, (Philipper 2.24) 26 auf daß euer Rühmen in Christo Jesu meinethalben überströme durch meine Wiederkunft zu euch.

Aufforderung zum Glaubenskampf

27 Wandelt nur würdig des Evangeliums des Christus, auf daß, sei es daß ich komme und euch sehe, oder abwesend bin, ich von euch höre, daß ihr feststehet in einem Geiste, indem ihr mit einer Seele mitkämpfet mit dem Glauben des Evangeliums, 28 und in nichts euch erschrecken lasset von den Widersachern; was für sie ein Beweis des Verderbens ist, aber eures Heils, und das von Gott. (2. Thessalonicher 1.5) 29 Denn euch ist es in Bezug auf Christum geschenkt worden, nicht allein an ihn zu glauben, sondern auch für ihn zu leiden, 30 da ihr denselben Kampf habt, den ihr an mir gesehen und jetzt von mir höret. (Apostelgeschichte 16.22) (1. Thessalonicher 2.2)

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.