zurückEinzelansichtvor

Philipper - Kapitel 1

Verfasser, Empfänger und Gruß

1 Paulus und Timotheus, Knechte Jesu Christi, allen Heiligen in Christo Jesu, die in Philippi sind, mit den Aufsehern und Dienern: (Apostelgeschichte 16.1) (Apostelgeschichte 20.28) (1. Timotheus 3.1) (1. Timotheus 3.8) 2 Gnade euch und Friede von Gott, unserem Vater, und dem Herrn Jesus Christus!

Dank und Fürbitte für die Gemeinde

3 Ich danke meinem Gott bei aller meiner Erinnerung an euch (Römer 1.8) (1. Korinther 1.4) 4 allezeit in jedem meiner Gebete, indem ich für euch alle das Gebet mit Freuden tue, 5 wegen eurer Teilnahme an dem Evangelium vom ersten Tage an bis jetzt, 6 indem ich eben dessen in guter Zuversicht bin, daß der, welcher ein gutes Werk in euch angefangen hat, es vollführen wird bis auf den Tag Jesu Christi; (1. Korinther 1.8) (Philipper 2.13) 7 wie es für mich recht ist, daß ich dies in betreff euer aller denke, weil ihr mich im Herzen habt, und sowohl in meinen Banden, als auch in der Verantwortung und Bestätigung des Evangeliums, ihr alle meine Mitteilnehmer der Gnade seid. 8 Denn Gott ist mein Zeuge, wie ich mich nach euch allen sehne mit dem Herzen Christi Jesu. 9 Und um dieses bete ich, daß eure Liebe noch mehr und mehr überströme in Erkenntnis und aller Einsicht, (Philemon 1.6) 10 damit ihr prüfen möget, was das Vorzüglichere sei, auf daß ihr lauter und unanstößig seid auf den Tag Christi, (Römer 12.2) (Epheser 5.10) (1. Thessalonicher 5.23) 11 erfüllt mit der Frucht der Gerechtigkeit, die durch Jesum Christum ist, zur Herrlichkeit und zum Preise Gottes. (Epheser 5.9)

Förderung des Evangeliums durch die Leiden des Apostels

12 Ich will aber, daß ihr wisset, Brüder, daß meine Umstände mehr zur Förderung des Evangeliums geraten sind, (2. Timotheus 2.9) 13 so daß meine Bande in Christo offenbar geworden sind in dem ganzen Prätorium und allen anderen, (Philipper 4.22) 14 und daß die meisten der Brüder, indem sie im Herrn Vertrauen gewonnen haben durch meine Bande, viel mehr sich erkühnen, das Wort Gottes zu reden ohne Furcht. 15 Etliche zwar predigen Christum auch aus Neid und Streit, etliche aber auch aus gutem Willen. 16 Diese aus Liebe, indem sie wissen, daß ich zur Verantwortung des Evangeliums gesetzt bin; 17 jene aus Streitsucht verkündigen Christum nicht lauter, indem sie meinen Banden Trübsal zu erwecken gedenken. 18 Was denn? Wird doch auf alle Weise, sei es aus Vorwand oder in Wahrheit, Christus verkündigt, und darüber freue ich mich, ja, ich werde mich auch freuen; (Philipper 2.17-18) 19 denn ich weiß, daß dies mir zur Seligkeit ausschlagen wird durch euer Gebet und durch Darreichung des Geistes Jesu Christi, (2. Korinther 1.11) 20 nach meiner sehnlichen Erwartung und Hoffnung, daß ich in nichts werde zu Schanden werden, sondern mit aller Freimütigkeit, wie allezeit, so auch jetzt Christus hoch erhoben werden wird an meinem Leibe, sei es durch Leben oder durch Tod. (1. Petrus 4.16) 21 Denn das Leben ist für mich Christus, und das Sterben Gewinn. (Galater 2.20) 22 Wenn aber das Leben im Fleische mein Los ist, das ist für mich der Mühe wert, und was ich erwählen soll, weiß ich nicht. 23 Ich werde aber von beidem bedrängt, indem ich Lust habe, abzuscheiden und bei Christo zu sein, [denn] es ist weit besser; (2. Korinther 5.8) 24 das Bleiben im Fleische aber ist nötiger um euretwillen. 25 Und in dieser Zuversicht weiß ich, daß ich bleiben und mit und bei euch allen bleiben werde zu eurer Förderung und Freude im Glauben, (Philipper 2.24) 26 auf daß euer Rühmen in Christo Jesu meinethalben überströme durch meine Wiederkunft zu euch.

Aufforderung zum Glaubenskampf

27 Wandelt nur würdig des Evangeliums des Christus, auf daß, sei es daß ich komme und euch sehe, oder abwesend bin, ich von euch höre, daß ihr feststehet in einem Geiste, indem ihr mit einer Seele mitkämpfet mit dem Glauben des Evangeliums, 28 und in nichts euch erschrecken lasset von den Widersachern; was für sie ein Beweis des Verderbens ist, aber eures Heils, und das von Gott. (2. Thessalonicher 1.5) 29 Denn euch ist es in Bezug auf Christum geschenkt worden, nicht allein an ihn zu glauben, sondern auch für ihn zu leiden, 30 da ihr denselben Kampf habt, den ihr an mir gesehen und jetzt von mir höret. (Apostelgeschichte 16.22) (1. Thessalonicher 2.2)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.