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Philemon - Kapitel 1

Verfasser, Empfänger und Gruß

1 Paulus, ein Gefangener Christi Jesu, und Timotheus, der Bruder, Philemon, dem Geliebten und unserem Mitarbeiter, (Epheser 3.1) 2 und Appia, der Schwester, und Archippus, unserem Mitkämpfer, und der Versammlung, die in deinem Hause ist: (Kolosser 4.17) 3 Gnade euch und Friede von Gott, unserem Vater, und dem Herrn Jesus Christus!

Dank für den Glauben Philemons

4 Ich danke meinem Gott, indem ich allezeit deiner erwähne in meinen Gebeten, 5 da ich höre von deiner Liebe und von dem Glauben, den du an den Herrn Jesus und zu allen Heiligen hast, 6 daß die Gemeinschaft deines Glaubens wirksam werde in der Anerkennung alles Guten, welches in uns ist gegen Christum [Jesum]. (Philipper 1.9) 7 Denn wir haben große Freude und großen Trost durch deine Liebe, weil die Herzen der Heiligen durch dich, Bruder, erquickt worden sind. (2. Korinther 7.4)

Fürsprache für Onesimus

8 Deshalb, obgleich ich große Freimütigkeit in Christo habe, dir zu gebieten, was sich geziemt, 9 so bitte ich doch vielmehr um der Liebe willen, da ich nun ein solcher bin, wie Paulus, der Alte, jetzt aber auch ein Gefangener Jesu Christi. 10 Ich bitte dich für mein Kind, das ich gezeugt habe in den Banden, Onesimus, (1. Korinther 4.15) (Galater 4.19) 11 der dir einst unnütz war, jetzt aber dir und mir nützlich ist, 12 den ich zu dir zurückgesandt habe ihn, das ist mein Herz; 13 welchen ich bei mir behalten wollte, auf daß er statt deiner mir diene in den Banden des Evangeliums. (Philipper 2.30) 14 Aber ohne deinen Willen wollte ich nichts tun, auf daß deine Wohltat nicht wie gezwungen, sondern freiwillig sei. (2. Korinther 9.7) 15 Denn vielleicht ist er deswegen für eine Zeit von dir getrennt gewesen, auf daß du ihn für immer besitzen mögest, 16 nicht länger als einen Sklaven, sondern mehr als einen Sklaven, als einen geliebten Bruder, besonders für mich, wieviel mehr aber für dich, sowohl im Fleische als im Herrn. (1. Timotheus 6.2) 17 Wenn du mich nun für deinen Genossen hältst, so nimm ihn auf wie mich. 18 Wenn er dir aber irgend ein Unrecht getan hat, oder dir etwas schuldig ist, so rechne dies mir an. 19 Ich, Paulus, habe es mit meiner Hand geschrieben, ich will bezahlen; daß ich dir nicht sage, daß du auch dich selbst mir schuldig bist. 20 Ja, Bruder, ich möchte gern Nutzen an dir haben im Herrn; erquicke mein Herz in Christo. 21 Da ich deinem Gehorsam vertraue, so habe ich dir geschrieben, indem ich weiß, daß du auch mehr tun wirst, als ich sage.

Persönliche Mitteilungen und Grüße

22 Zugleich aber bereite mir auch eine Herberge, denn ich hoffe, daß ich durch eure Gebete euch werde geschenkt werden. (Philipper 1.25) (Philipper 2.24) 23 Es grüßt dich Epaphras, mein Mitgefangener in Christo Jesu, (Kolosser 1.7) (Kolosser 4.10-14) 24 Markus, Aristarchus, Demas, Lukas, meine Mitarbeiter. 25 Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus sei mit eurem Geiste!

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.