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Nahum - Kapitel 3

Schuld und Strafe Ninives

1 Wehe der Blutstadt, ganz erfüllt mit Lüge und Gewalttat! das Rauben hört nicht auf. - (Hesekiel 24.6) (Hesekiel 24.9) 2 Peitschenknall und Getöse des Rädergerassels, und jagende Rosse und aufspringende Wagen; 3 heransprengende Reiter, und flammendes Schwert und blitzender Speer! und Mengen Erschlagener und Haufen von Toten und Leichen ohne Ende; man strauchelt über ihre Leichen! 4 wegen der vielen Hurereien der anmutvollen Hure, der Zauberkundigen, welche Nationen verkauft mit ihren Hurereien und Geschlechter mit ihren Zaubereien. (Jesaja 23.16) (Offenbarung 17.1) 5 Siehe, ich will an dich, spricht Jehova der Heerscharen; und ich werde deine Säume aufdecken über dein Angesicht, und die Nationen deine Blöße sehen lassen und die Königreiche deine Schande. (Jesaja 47.3) 6 Und ich werde Unrat auf dich werfen, und dich verächtlich machen und dich zur Schau stellen. 7 Und es wird geschehen, jeder, der dich sieht, wird von dir fliehen und sprechen: Ninive ist verwüstet! Wer wird ihr Beileid bezeigen? Woher soll ich dir Tröster suchen? 8 Bist du vorzüglicher als No-Ammon, die an den Strömen wohnte, Wasser rings um sich her? Das Meer war ihr Bollwerk, aus Meer bestand ihre Mauer. (Jeremia 46.25) 9 Äthiopien war ihre Stärke und Ägypter in zahlloser Menge; Put und Libyen waren zu ihrer Hilfe. 10 Auch sie ist in die Verbannung, in die Gefangenschaft gezogen; auch ihre Kinder wurden zerschmettert an allen Straßenecken; und über ihre Vornehmen warf man das Los, und alle ihre Großen wurden mit Ketten gefesselt. 11 Auch du sollst trunken werden, sollst verborgen sein; auch du wirst eine Zuflucht suchen vor dem Feinde. (Jeremia 25.15) 12 Alle deine Festungen sind Feigenbäume mit Frühfeigen; wenn sie geschüttelt werden, so fallen sie den Essenden in den Mund. 13 Siehe, dein Volk ist zu Weibern geworden in deiner Mitte; deinen Feinden sind die Tore deines Landes weit aufgetan, Feuer verzehrt deine Riegel. 14 Schöpfe dir Wasser für die Belagerung; bessere deine Festungswerke aus! tritt den Ton stampfe den Lehm, stelle den Ziegelofen wieder her! 15 Dort wird das Feuer dich verzehren, wird das Schwert dich ausrotten, dich verzehren wie der Jelek. Vermehre dich wie der Jelek, vermehre dich wie die Heuschrecken! (Joel 1.4) 16 Du hast deiner Kaufleute mehr gemacht als die Sterne des Himmels: der Jelek fällt raubend ein und fliegt davon. 17 Deine Auserlesenen sind wie die Heuschrecken, und deine Kriegsobersten wie Heuschreckenschwärme, die sich an den Zäunen lagern am Tage des Frostes: geht die Sonne auf, so entfliehen sie, und man weiß ihre Stätte nicht; - wo sind sie? 18 Deine Hirten schlafen, König von Assyrien, deine Edlen liegen da; dein Volk ist auf den Bergen zerstreut, und niemand sammelt es. 19 Keine Linderung für deine Wunde, dein Schlag ist tödlich! Alle, welche die Kunde von dir hören, klatschen über dich in die Hände; denn über wen ist nicht deine Bosheit beständig ergangen?

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.