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Nahum - Kapitel 1

Vom Wesen Gottes - Strafe über seine Feinde

1 Ausspruch über Ninive. Das Buch des Gesichtes Nahums, des Elkoschiters. 2 Ein eifernder und rächender Gott ist Jehova, ein Rächer ist Jehova und voll von Grimm; Jehova übt Rache an seinen Widersachern und trägt seinen Feinden nach. (2. Mose 20.5) (5. Mose 4.24) 3 Jehova ist langsam zum Zorn und groß an Kraft, und er hält keineswegs für schuldlos den Schuldigen. Jehova - im Sturmwind und im Gewitter ist sein Weg, und Gewölk ist der Staub seiner Füße. (2. Mose 34.7) 4 Er schilt das Meer und legt es trocken, und alle Flüsse macht er versiegen; Basan und Karmel verwelken, und es verwelkt die Blüte des Libanon. 5 Vor ihm erbeben die Berge und zerfließen die Hügel, und vor seinem Angesicht erhebt sich die Erde, und der Erdkreis und alle, die darauf wohnen. (Psalm 97.5) 6 Wer kann vor seinem Grimme bestehen, und wer standhalten bei der Glut seines Zornes? Sein Grimm ergießt sich wie Feuer, und die Felsen werden von ihm zerrissen. 7 Jehova ist gütig, er ist eine Feste am Tage der Drangsal; und er kennt die, welche auf ihn vertrauen. (5. Mose 4.31) (Psalm 1.6) 8 Und mit einer überschwemmenden Flut wird er ihre Stätte gänzlich zerstören, und Finsternis wird seine Feinde verfolgen. 9 Was sinnet ihr wider Jehova? Er wird gänzlich zerstören; die Drangsal wird nicht zweimal erstehen. 10 Denn wären sie gar wie Dornen verflochten und von ihrem edlen Weine berauscht, sie sollen völlig verzehrt werden wie dürre Stoppeln. 11 Von dir ist ausgegangen, der Böses sann wider Jehova, ein nichtswürdiger Ratgeber. 12 So spricht Jehova: Wenn sie gleich unversehrt und noch so zahlreich sind, auch so sollen sie weggemäht werden; und er wird dahin sein. - Und habe ich dich auch niedergebeugt, ich werde dich nicht mehr niederbeugen; 13 sondern ich werde nun sein Joch von dir zerbrechen und deine Bande zerreißen. - 14 Und über dich hat Jehova geboten, daß von deinem Namen nicht mehr gesät werden soll; aus dem Hause deines Gottes werde ich das geschnitzte und das gegossene Bild ausrotten; ich werde dir ein Grab machen, denn verächtlich bist du. 15 Siehe, auf den Bergen die Füße dessen, der gute Botschaft bringt, der Frieden verkündigt! Feiere, Juda, deine Feste, bezahle deine Gelübde! denn der Nichtswürdige wird fortan nicht mehr durch dich ziehen; er ist ganz ausgerottet.

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.