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Nahum - Kapitel 1

Vom Wesen Gottes - Strafe über seine Feinde

1 Ausspruch über Ninive. Das Buch des Gesichtes Nahums, des Elkoschiters. 2 Ein eifernder und rächender Gott ist Jehova, ein Rächer ist Jehova und voll von Grimm; Jehova übt Rache an seinen Widersachern und trägt seinen Feinden nach. (2. Mose 20.5) (5. Mose 4.24) 3 Jehova ist langsam zum Zorn und groß an Kraft, und er hält keineswegs für schuldlos den Schuldigen. Jehova - im Sturmwind und im Gewitter ist sein Weg, und Gewölk ist der Staub seiner Füße. (2. Mose 34.7) 4 Er schilt das Meer und legt es trocken, und alle Flüsse macht er versiegen; Basan und Karmel verwelken, und es verwelkt die Blüte des Libanon. 5 Vor ihm erbeben die Berge und zerfließen die Hügel, und vor seinem Angesicht erhebt sich die Erde, und der Erdkreis und alle, die darauf wohnen. (Psalm 97.5) 6 Wer kann vor seinem Grimme bestehen, und wer standhalten bei der Glut seines Zornes? Sein Grimm ergießt sich wie Feuer, und die Felsen werden von ihm zerrissen. 7 Jehova ist gütig, er ist eine Feste am Tage der Drangsal; und er kennt die, welche auf ihn vertrauen. (5. Mose 4.31) (Psalm 1.6) 8 Und mit einer überschwemmenden Flut wird er ihre Stätte gänzlich zerstören, und Finsternis wird seine Feinde verfolgen. 9 Was sinnet ihr wider Jehova? Er wird gänzlich zerstören; die Drangsal wird nicht zweimal erstehen. 10 Denn wären sie gar wie Dornen verflochten und von ihrem edlen Weine berauscht, sie sollen völlig verzehrt werden wie dürre Stoppeln. 11 Von dir ist ausgegangen, der Böses sann wider Jehova, ein nichtswürdiger Ratgeber. 12 So spricht Jehova: Wenn sie gleich unversehrt und noch so zahlreich sind, auch so sollen sie weggemäht werden; und er wird dahin sein. - Und habe ich dich auch niedergebeugt, ich werde dich nicht mehr niederbeugen; 13 sondern ich werde nun sein Joch von dir zerbrechen und deine Bande zerreißen. - 14 Und über dich hat Jehova geboten, daß von deinem Namen nicht mehr gesät werden soll; aus dem Hause deines Gottes werde ich das geschnitzte und das gegossene Bild ausrotten; ich werde dir ein Grab machen, denn verächtlich bist du. 15 Siehe, auf den Bergen die Füße dessen, der gute Botschaft bringt, der Frieden verkündigt! Feiere, Juda, deine Feste, bezahle deine Gelübde! denn der Nichtswürdige wird fortan nicht mehr durch dich ziehen; er ist ganz ausgerottet.

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4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.