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Micha - Kapitel 5

1 Und du, Bethlehem, Ephrata, zu klein, um unter den Tausenden von Juda zu sein, aus dir wird mir hervorkommen, der Herrscher über Israel sein soll; und seine Ausgänge sind von der Urzeit, von den Tagen der Ewigkeit her. (Matthäus 2.5-6) (Johannes 1.1-2) 2 Darum wird er sie dahingeben bis zur Zeit, da eine Gebärende geboren hat; und der Rest seiner Brüder wird zurückkehren samt den Kindern Israel. (Jesaja 7.14) (Jesaja 11.12) 3 Und er wird dastehen und seine Herde weiden in der Kraft Jehovas, in der Hoheit des Namens Jehovas, seines Gottes. Und sie werden wohnen; denn nun wird er groß sein bis an die Enden der Erde. (Hesekiel 34.23) 4 Und dieser wird Friede sein. Wenn Assyrien in unser Land kommen und wenn es in unsere Paläste treten wird, so werden wir sieben Hirten und acht Menschenfürsten gegen dasselbe aufstellen. (Jesaja 9.5) (Epheser 2.14) 5 Und sie werden das Land Assyrien mit dem Schwerte weiden, und das Land Nimrods in seinen Toren; und er wird uns von Assyrien erretten, wenn es in unser Land kommen und wenn es in unsere Grenzen treten wird. 6 Und der Überrest Jakobs wird inmitten vieler Völker sein wie ein Tau von Jehova, wie Regenschauer auf das Kraut, der nicht auf Menschen wartet und nicht auf Menschenkinder harrt. (Psalm 110.3) 7 Und der Überrest Jakobs wird unter den Nationen, inmitten vieler Völker, sein wie ein Löwe unter den Tieren des Waldes, wie ein junger Löwe unter den Schafherden, der, wenn er hindurchgeht, zertritt und zerreißt, und niemand errettet. - (Psalm 7.3) (Psalm 7.6) 8 Hoch erhoben sei deine Hand über deine Bedränger, und alle deine Feinde mögen ausgerottet werden! 9 Und es wird geschehen an jenem Tage, spricht Jehova, da werde ich deine Rosse ausrotten aus deiner Mitte und deine Wagen vernichten. (Sacharja 9.10) 10 Und ich werde ausrotten die Städte deines Landes und alle deine Festungen niederreißen. 11 Und ich werde die Wahrsagereien ausrotten aus deiner Hand, und du wirst keine Zauberer mehr haben. 12 Und ich werde deine geschnitzten Bilder und deine Bildsäulen aus deiner Mitte ausrotten, und du wirst dich nicht mehr niederwerfen vor dem Werke deiner Hände. 13 Und ich werde deine Ascherim herausreißen aus deiner Mitte und deine Städte vertilgen. 14 Und ich werde in Zorn und in Grimm Rache üben an den Nationen, die nicht gehört haben.

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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer für den Versöhnungstag und das Laubhüttenfest

1 Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Posaunentag. (3. Mose 23.24-25) 2 Und ihr sollt dem HERRN Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruche: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige tadellose Lämmer; 3 dazu ihr Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder 4 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken, 6 außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, wie es sich gebührt, zum wohlriechenden Feuer für den HERRN. 7 Am zehnten Tag dieses siebenten Monats sollt ihr auch eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, (3. Mose 23.27) 8 sondern dem HERRN ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer, 9 samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Farren, zwei Zehntel zum Widder, 10 und ein Zehntel zu jedem der sieben Lämmer; 11 einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3. Mose 16.11) 12 Gleicherweise sollt ihr am fünfzehnten Tage des siebenten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern. (3. Mose 23.34) 13 Da sollt ihr Brandopfer darbringen, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 14 samt ihrem Speisopfer von Semmelmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem der dreizehn Farren, 15 zwei Zehntel zu jedem der beiden Widder und ein Zehntel zu jedem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 18 mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, wie sich's gebührt, nach ihrer Zahl, 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und den Trankopfern. 20 Und am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 21 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tage: zehn Farren, zwei Widder, 24 vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 27 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 30 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 31 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn einjährige, tadellose Lämmer, 33 samt den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, Widdern und Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tag sollt ihr eine Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, 36 sondern dem HERRN Brandopfer darbringen, ein Feueropfer lieblichen Geruchs: einen Farren, einen Widder, sieben einjährige, tadellose Lämmer, 37 samt dem erforderlichen Speisopfer und den Trankopfern zu dem Farren, dem Widder und den Lämmern, nach ihrer Zahl, wie sich's gebührt; 38 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern. 40 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.